Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs3;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für bestimmte Kalendermonate zwar in vollem Umfang anfechtbar, hat aber insoweit einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung eines Umsatzsteuerjah... mehr lesen...
Die X. GesmbH & Co KG war auf dem Gebiet der Datenübertragung tätig und betrieb die Verteilung von Kabelfernsehsignalen. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Verwaltungsakten finden sich Ablichtungen eines auf dem Geschäftspapier der X. GesmbH & Co KG abgefassten Schriftstückes, welches als "Absichtserklärung" überschrieben ist und folgenden Wortlaut hat: "Die (X. GesmbH & Co KG) beabsichtigt, den Geschäftsbereich der Verteilung von Kabelfernsehsign... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §21 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/13/0303
2001/13/0304
2001/13/0305
2001/13/0307
2001/13/0309
2001/13/0311
2001/13/0313
2001/13/0315
2001/13/0316
2001/13/0314
2001/13/0312
2001/13/0310
2001/13/0308
2001/13/0306
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/13/0301 E 26. März 2003 ... mehr lesen...
Nach Mitteilung der belangten Behörde vom 29. April 2002 habe das Finanzamt Wolfsberg den Umsatzsteuerbescheid 1997 vom 25. April 2002 an den Beschwerdeführer erlassen. Wie sich aus der dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Bescheidkopie ergibt, wird mit diesem Bescheid ausgesprochen, dass die Umsatzsteuer für das Jahr 1997 nicht festgesetzt wird. In einer Stellungnahme vom 10. Juni 2002 hat die beschwerdeführende Partei die Richtigkeit der Mitteilung der belangten Behörde bestä... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §21 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §58 Abs2 idF 1997/I/088; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/14/0308
Rechtssatz: Ein Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen wird durch die Erlassung eines Umsatzsteuerbescheides, der ua den betroffenen Vorauszahlungszeitraum ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, der Beschwerdeführerin am 9. März 1999 zugestellten Bescheid setzte die belangte Behörde im Instanzenzug Umsatzsteuervorauszahlungen für den Zeitraum Oktober 1997 bis März 1998 fest. Gegen diesen Bescheid richtet sich die am 14. April 1999 zur Post gegebene Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof das Vorverfahren eingeleitet hat. Auf Grund einer Anfrage des Verwaltungsgerichtshofes teilte die belangte Behörde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §21 Abs3;UStG 1994 §21 Abs4;VwGG §33 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Erhebung der Beschwerde gegen die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für den Zeitraum Jänner bis März 1998 war zulässig. Durch die Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides für 1998 ist die Beschwerde für den Zeitraum Jänner bis März... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Mit Wirksamkeit zum 1. Juni 1993 mietete er von seinem Schwager den ersten Stock eines Gartenhauses auf der Liegenschaft seiner Wohnadresse an, sanierte in den Jahren 1993 und 1994 das unbrauchbar gewesene Bestandobjekt durch bauliche Maßnahmen und meldete mit Wirksamkeit von April 1995 das renovierte Bestandobjekt bei der Ärztekammer als zweite Ordination an. Um die Berechtigung des Beschwerdeführers zur Gel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §198;BAO §260 Abs2 litd;BAO §261;UStG 1972 §21 Abs3;
Rechtssatz: Der Umstand, dass ein Bescheid, mit welchem Umsatzsteuervorauszahlungen festgesetzt werden, ein Abgabenbescheid ist, bedeutet noch nicht, dass dieser Bescheid von der Bestimmung des § 260 Abs 2 lit d BAO umfasst ist (Hinweis E 31.5.1994, 93/14/0205). ... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerdeentscheidung betrifft die Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen für den Zeitraum Jänner bis Dezember 1994 und Jänner bis Mai 1995. Nach Mitteilung der belangten Behörde in der Gegenschrift zur hg. Zl. 98/15/0096 wurde mit 9. Juli 1998 sowohl der Umsatzsteuerbescheid 1994 als auch der Umsatzsteuerbescheid 1995 erlassen (beide Bescheide seien auch mit Schriftsätzen vom 16. Juli 1998 in Berufung gezogen worden). Wie der Verwaltungsgerichtshof ber... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, war beim Finanzamt am 1. August 2000 eine Umsatzsteuervoranmeldung der Beschwerdeführerin für den Kalendermonat Juli 2000 eingegangen, in der sie einschließlich einer Umsatzsteuerberichtigung einen Überschuss in Höhe von S 219.818,-- geltend gemacht und gleichzeitig dessen Buchung auf ihr Abgabenkonto begehrt hatte. Der von der Beschwerdeführerin hinsichtlich der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §311 Abs2;UStG 1994 §21 Abs1;UStG 1994 §21 Abs3;
Rechtssatz: Die im § 21 UStG 1994 geregelte Umsatzsteuervoranmeldung gilt nach § 21 Abs 1 Satz 2 legcit als Steuererklärung und ist demnach als Abgabenerklärung im Sinne des § 311 Abs 2 BAO anzusehen. Mit dem Einlangen der Umsatzsteuervoranmeldung wird eine Obliegenheit der Abgab... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reichte am 29. Oktober 1996 eine Umsatzsteuervoranmeldung für September 1996 mit einem Überschuss in Höhe von S 152.148 beim Finanzamt ein und beantragte die Rückzahlung des sich aus der Umsatzsteuervoranmeldung ergebenden Guthabens. Die Verbuchung der Gutschrift am 30. Oktober 1996 ergab nach kontokorrentmäßiger Verrechnung mit diversen anderen Abgaben ein Guthaben in Höhe von S 133.340. Am 29. November 1996 reichte der Beschwerdeführer - gleichfalls verbunden mi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §213 Abs1;UStG 1994 §21 Abs1;UStG 1994 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0098 E 22. März 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach der ausdrücklichen Anordnung des § 21 Abs 1 UStG 1994 handelt es sich beim Überschuss aus einer Umsatzsteuervoranmeldung um eine Abgabe iSd BAO. Ein solcher Überschuss hat, sofern sich das Finan... mehr lesen...
Mit der zu 2001/13/0146 protokollierten, beim Verwaltungsgerichtshof am 15. Mai 2001 eingelangten Beschwerde macht der Beschwerdeführer eine Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde mit dem Vorbringen geltend, er habe am 2. Mai 2000 beim Finanzamt die - einen Vorsteuerüberschuss ausweisende - Umsatzsteuervoranmeldung für den Kalendermonat April 2000 überreicht und mangels Erledigung dieser Umsatzsteuervoranmeldung durch das Finanzamt am 6. November 2000 bei der b... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §311 Abs2;UStG 1994 §21 Abs1;UStG 1994 §21 Abs3;
Rechtssatz: Mit dem Einlangen der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt wird im Falle eines angemeldeten Überschusses eine Obliegenheit der Abgabenbehörde ausgelöst, entweder den angemeldeten Überschuss als Gutschrift zu verbuchen oder im Falle bestehender Bedenken gegen die Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §311 Abs2;B-VG Art132;UStG 1994 §21 Abs1;UStG 1994 §21 Abs3;UStG 1994 §21 Abs4;VwGG §27 Abs1;
Rechtssatz: Der aus der Erstattung einer Umsatzsteuervoranmeldung nach § 21 Abs 1 UStG 1994 dem Abgabepflichtigen erwachsende Bescheiderlassungsanspruch besteht allein in... mehr lesen...
Im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist die Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen für den Zeitraum Jänner bis Juli 1993 strittig. Nach Mitteilung der belangten Behörde ist am 8. Oktober 1998 ein Umsatzsteuerjahresbescheid für das Jahr 1993 ergangen. Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat, wird ein Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen durch die Erlassung eines Umsatzsteuerbescheides, der den gleichen Zeitraum umfasst, der... mehr lesen...
Mit der beim Finanzamt am 2. April 1997 eingelangten Umsatzsteuervoranmeldung für den Kalendermonat März 1997 machte der Beschwerdeführer einen Vorsteuerüberschuss in Höhe von S 15.800,-- geltend und beantragte die Rückzahlung des durch den Überschuss entstandenen Guthabens. Mit Anbringen vom 20. September 1998 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung über seinen am 2. April 1997 beim Finanzamt eingelangten Antrag auf die Abgabenbehörde z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §213 Abs1;UStG 1994 §21 Abs1;UStG 1994 §21 Abs3;
Rechtssatz: Nach der ausdrücklichen Anordnung des § 21 Abs 1 UStG 1994 handelt es sich beim Überschuss aus einer Umsatzsteuervoranmeldung um eine Abgabe iSd BAO. Ein solcher Überschuss hat, sofern sich das Finanzamt nicht zu einem Vorgehen nach § 21 Abs 3 UStG 1994 entschließt, g... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, der Beschwerdeführerin am 5. Februar 1997 zugestellten Berufungsbescheid wurde die Umsatzsteuervorauszahlung für die Kalendermonate Dezember 1994 sowie März und April 1995 im Instanzenzug festgesetzt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die am 18. März 1997 eingebrachte, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes und wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften erhobene Beschwerde, über die der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der R. Vermietungsgesellschaft mbH, die eine Eigentumswohnung gekauft und diese an die R. Handelsgesellschaft mbH, deren Geschäftsführer gleichfalls der Beschwerdeführer war, vermietet hatte. Wie einer in den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten einliegenden Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Linz vom 12. März 1990 entnommen werden kann, hatte die Abgabenbehörde schon im Umsatzsteuerverfahren für das Jahr 1987 die Vermietung d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §273 Abs1;EStG 1972 §45 Abs1;EStG 1972 §46 Abs1 Z1;UStG 1972 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0128 E 22. Dezember 1993 VwSlg 6854 F/1993 RS 1 Stammrechtssatz Ein Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen ist zwar im vollen Umfang anfechtbar, hat aber inso... mehr lesen...
Nach Mitteilung der belangten Behörde vom 8. Jänner 1997 ist mit Bescheid vom 4. Juli 1996 die Umsatzsteuer für das Jahr 1994 (umfassend das vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr vom April 1993 bis März 1994) veranlagt worden. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist die Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen (insgesamt) für den Zeitraum April bis September 1993 strittig. Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat, wird ein Bescheid über die Festset... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1994 §21 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §47 Abs1;VwGG §56;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/12/11 95/13/0215 3 Stammrechtssatz Ein Zuspruch von Aufwandersatz an den Beschwerdeführer kommt nicht in Betracht, wenn der Fall einer "echten" Klaglosstellung nach § 33 Abs 1 VwGG durch formelle Aufhebung des angefochten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §273 Abs1;EStG 1972 §45 Abs1;EStG 1972 §46 Abs1 Z1;UStG 1972 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0128 E 22. Dezember 1993 VwSlg 6854 F/1993 RS 1 Stammrechtssatz Ein Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen ist zwar im vollen Umfang anfechtbar, hat aber inso... mehr lesen...
Mit dem in der vorliegenden, am 7. September 1995 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der beschwerdeführenden Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Bescheid des Finanzamtes über die Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Juli bis September 1994 als unbegründet abgewiesen. Mit Schreiben vom 8. Juli 1996 hat die belangte Behörde dem Gerichtshof mitgeteilt, daß am 28. Februar 1996 gegenüber der Beschwerdeführerin der Umsatz... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0128 E 22. Dezember 1993 VwSlg 6854 F/1993 RS 1(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Ein Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen ist zwar im vollen Umfang anfechtbar, hat aber insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch die Erlassung eines Umsatzsteuerbescheides, der den glei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §289;UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1994 §21 Abs3;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Die Derogationswirkung des Jahresumsatzsteuerbescheides auf Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide des betroffenen Jahres tritt völlig unabhängig von der im Jahresveranlagungsbescheid konform oder abweichend zum Vorauszahlungsbescheid... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1994 §21 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §47 Abs1;VwGG §56;VwGG §58; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):3285/80 B 2. Juli 1981 VwSlg 5609 F/1981 RS 1 (RIS: abgv)
Rechtssatz: Ein Zuspruch von Aufwandersatz an den Beschwerdeführer kommt nicht in Betracht, wenn der Fall einer "echten" Klaglosstel... mehr lesen...