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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
UStG 1994 §21 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/14/0308Rechtssatz
Ein Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen wird durch die Erlassung eines Umsatzsteuerbescheides, der ua den betroffenen Vorauszahlungszeitraum umfasst, derart außer Kraft gesetzt, dass er ab der Erlassung des Veranlagungsbescheides keine Rechtswirkungen mehr entfaltet (Hinweis B vom 13. März 1997, 96/15/0040). Dies gilt auch bei Erlassung eines Bescheides, mit welchem ausgesprochen wird, dass die Umsatzsteuer für einen bestimmten Veranlagungszeitraum nicht festgesetzt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000140191.X01Im RIS seit
18.08.2003