RS Vwgh 1999/2/17 98/14/0105

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Veröffentlicht am 17.02.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §166;
BAO §93 Abs3 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/14/0092 E 18. Oktober 1988 RS 5

Stammrechtssatz

Anonyme Mitteilungen sowie Aussagen geheimgehaltener Personen können zwar für die Behörde einen Verdacht begründen, der sie zu entsprechenden Ermittlungen und Nachforschungen berechtigt. Als Beweismittel zur Begründung von Feststellungen im Bescheid dürfen sie jedoch nicht herangezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140105.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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