RS Vwgh 1998/11/19 97/15/0010

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Veröffentlicht am 19.11.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §150;
BAO §303 Abs4;
BAO §93 Abs3 lita;
B-VG Art130 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein Verweis auf die Ausführungen in einem Betriebsprüfungsbericht ist dann rechtlich zulässig, wenn aus diesem die Wiederaufnahmsgründe hervorgehen und auch Überlegungen zur Ermessensübung dargestellt sind.

Schlagworte

Ermessen VwRallg8 Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997150010.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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