Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/17/0304Rechtssatz
Eine aufsichtsbehördliche Aufhebung eines Bescheides gem § 83 Abs 3 MOG wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt voraus, dass die Behörde (Milchwirtschaftsfonds bzw AMA) bei richtiger rechtlicher Beurteilung zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre. Dies ist zu begründen; die unrichtige Zitierung einer Gesetzesstelle allein muss noch keine inhaltliche Rechtswidrigkeit bedeuten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997170301.X04Im RIS seit
27.04.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009