RS Vwgh 1999/1/25 97/17/0301

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Veröffentlicht am 25.01.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
55 Wirtschaftslenkung

Norm

BAO §299;
BAO §93 Abs3 lita;
MOG 1985 §83 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/17/0304

Rechtssatz

Eine aufsichtsbehördliche Aufhebung eines Bescheides gem § 83 Abs 3 MOG wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt voraus, dass die Behörde (Milchwirtschaftsfonds bzw AMA) bei richtiger rechtlicher Beurteilung zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre. Dies ist zu begründen; die unrichtige Zitierung einer Gesetzesstelle allein muss noch keine inhaltliche Rechtswidrigkeit bedeuten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997170301.X04

Im RIS seit

27.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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