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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §93 Abs3 lita;Rechtssatz
Die Behauptung, es wären keine dem Fakturenwert entsprechenden Waren geliefert worden, läßt keineswegs in einer für den VwGH nachprüfbaren Weise erkennen, daß die tatsächliche Lieferung nicht in solchen Waren bestanden habe, wie sie in den Rechnungen ausgewiesen sind (Hinweis E 28.5.1998, 96/15/0132; E 25.6.1998, 97/15/0147).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997150066.X01Im RIS seit
20.11.2000