Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §198;BAO §201;BAO §216;GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §3 Abs4;
Rechtssatz: Da nach dem klaren Wortlaut des § 3 Abs 4 letzter Satz GebG die bescheidmäßige Festsetzung der Hundertsatzgebühren für jedes gebührenpflichtige Rechtsgeschäft zu erfolgen hat, geht es bei der Erlassung des Halbjahresbescheides nur... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der A-GmbH, die Einnahmen aus der Aufstellung von Glücksspielautomaten erzielte. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 Abs. 1 BAO für aushaftende Abgabenschulden der GmbH im Ausmaß von 3,474.950 S (Umsatzsteuer für das Jahr 1988 von 1,047.165 S und für das Jahr 1992 von 476.390 S sowie für die Monate April und Mai 1994 von 1,752.449 S, Vermögensteuer für Juli bis Dezember 1993 von 500 S, Körperschaftsteuer für... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto ist in dem in § 216 BAO normierten Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides auszutragen und es ist ein solches auch auf Antrag des Haftungspflichtigen durchzuführen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, Seite 2353). ... mehr lesen...
Über das Vermögen der im Spruch: genannten Gemeinschuldnerin wurde am 28. Juli 1994 das Konkursverfahren eröffnet. Der Beschwerdeführer wurde zum Masseverwalter bestellt und hat in dieser Funktion Baurechtseinlagen an die P-GmbH verkauft. Im Rahmen einer Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen wurde eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 in der Höhe von S 2,500.000,-- vorgenommen. Aufgrund weiterer Rechnungsberichtigungen wurde mit Bescheid vom 22. Mai 1997 für den... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/15/0185 E 25. November 1999
99/13/0045 E 26. September 2000
Rechtssatz: Ein Rückzahlungsbegehren setzt ein auf dem Abgabenkonto nach den tatsächlich durchgeführten Buchungen bestehendes Guthaben voraus. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht i... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1;KO §46 Abs1 Z2;KO §51;UStG 1994 §12 Abs10; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/15/0185 E 25. November 1999
99/13/0045 E 26. September 2000
Rechtssatz: Der Masseverwalter hat in seinem als Rückzahlungsantrag bezeichneten Antrag deutlich dargelegt, das... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist Folgendes zu entnehmen: Mit Haftungsbescheid vom 19. November 1997 zog das Finanzamt die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der Komplementärgesellschaft der K. GmbH & Co KG für aushaftende Abgabenschulden dieser Kommanditgesellschaft zur Haftung heran. Am 29. Dezember 1997 erhob die Beschwerdeführerin gegen den Haftungsbescheid Berufung. Mit 2. Jänner 1998 wurde über das Vermögen de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;BAO §92;
Rechtssatz: Der Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und möglichen Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Im Abrechnungsbescheid sind umstrittene abgabenrechtliche Gebarungsakte schle... mehr lesen...
Index: 23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §1;BAO §215 Abs1;BAO §215 Abs2;BAO §216;BAO §224 Abs1;BAO §254;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der Berufung des Verpflichteten gegen den Haftungsbescheid nach Erlassung des angefochtenen Abrechnungsbescheides Folge gegeben wurde, weil die Primärschuld zufolge nachträglicher rechtskräftiger A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte als Masseverwalter beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz die Überweisung eines auf einem näher bezeichneten Abgabenkonto befindlichen Guthabens in Höhe von S 230.282,--. Mit Bescheid vom 8. September 1998 wurde der Antrag mit der Begründung: teilweise abgewiesen, auf dem besagten Konto sei nach Verwendung eines Teilbetrages von S 210.534,50 zur Abdeckung von Konkursforderungen nur ein rückzahlbares Guthaben in Höhe von S 19.747,50 verbli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §216;BAO §311;
Rechtssatz: Bestehen zwischen einem Abgabepflichtigen und der Abgabenbehörde Meinungsverschiedenheiten, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, so hat die Abgabenbehörde gem § 216 BAO darüber auf Antrag zu entscheiden (Abrechnungsbescheid). Ein Streit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;BAO §239 Abs1;
Rechtssatz: Ein Guthaben entsteht erst dann, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt, wenn somit auf ein und demselben Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zugunsten des Abgabepflichtigen besteht. Maßgebend hiebei sind die tatsächlich durchgeführten Buchungen, nicht di... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde aus den Jahren 1992 und 1993 stammende Anträge der Beschwerdeführerin auf Umbuchung von auf ihrem Steuerkonto ausgewiesenen Guthaben im Devolutionsweg ab. Sie begründete dies mit dem Hinweis auf den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 4. August 1994, mit dem über das Vermögen der Beschwerdeführerin der Konkurs eröffnet worden war. Zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung sei auf dem Abgabenkonto ein Guthaben v... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0123 E 26. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein rückzahlbares Guthaben des Abgabepflichtigen entsteht für diesen erst dann, wenn auf seinem Steuerkonto die Summe aller Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt. Dabei kommt es nicht auf die Gutschrift an, welche die... mehr lesen...
Nach der Sachverhaltsschilderung in der Beschwerde sei die Beschwerdeführerin als vermeintliche Unternehmensnachfolgerin nach § 14 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten in der Höhe von insgesamt S 311.541,-- herangezogen worden. Zuletzt habe die belangte Behörde diesbezüglich in einer Berufungsentscheidung vom 18. November 1997 die Haftungsschuld für erloschen erklärt. Einem am 3. Dezember 1997 gestellten Rückzahlungsantrag hinsichtlich des bereits bezahlten Betrages von S 311.541... mehr lesen...
In dem nach dem aufhebenden Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. September 1997, 93/13/0050, fortgesetzten Berufungsverfahren erging eine mit 18. November 1997 datierte Berufungsentscheidung, mit welcher der Berufung der Beschwerdeführerin betreffend Haftung gemäß § 14 BAO "infolge Entrichtung der Abgabenschuld" stattgegeben und die Haftungsschuld der Beschwerdeführerin für erloschen erklärt wurde. Eine gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wurde vom Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;BAO §239;
Rechtssatz: Fragen der Abgabenverrechnung sind nicht Gegenstand eines Rückzahlungsverfahrens nach § 239 BAO, sondern sind nur in einem allenfalls vorangehenden Verfahren nach § 216 BAO mittels Erlassung eines Abrechnungsbescheides zu klären (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2310). Insoweit kann auch das Bestehen von Guthaben Gegen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;BAO §239 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0086 E 8. Oktober 1985 RS 1 Stammrechtssatz Guthaben iSd § 239 Abs 1 BAO ist das Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto. Ein Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Konto ist nur im Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides (§ 216 BAO) auszutragen (Hinweis E 26.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;
Rechtssatz: Die Berechtigung, einen Abrechnungsbescheid zu verlangen, geht über den engen Wortlaut des § 216 BAO hinaus. Es geht bei dieser Bestimmung nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. Es kann also auch die Prüfung und die Darstellung der Ergebnisse verlangt werden, ob die rechnungsmäßige Anlastung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0123 E 26. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein rückzahlbares Guthaben des Abgabepflichtigen entsteht für diesen erst dann, wenn auf seinem Steuerkonto die Summe aller Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt. Dabei kommt es nicht auf die Gutschrift an, welche die... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den Berufungsbescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 18. Dezember 1998 als unbegründet ab. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer erkennbar Rechtswidrigkeit des Inhaltes des bekämpften Bescheides geltend macht. Er erachtet sich in seinem Recht verletzt, "die Gebühr für das Öffnen und Schli... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL94803 Bestattung Friedhof Leichenbestattung TotenbeschauNiederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1438;BAO §198 Abs1;BAO §215;BAO §216;FriedhofbenützungsG NÖ 1974 §11;FriedhofbenützungsG NÖ 1974 §7;LAO NÖ 1977 §150;VwRallg;
Rechtssatz: Über Fragen, ob aufgrun... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde im Instanzenzug über eine Eingabe des Beschwerdeführers vom 17. Februar 1997 ab, die sie als Antrag auf Abrechnung iSd § 216 BAO und auf Rückzahlung eines Guthabens iSd § 239 Abs. 1 BAO wertete. Bei Meinungsverschiedenheiten ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung erloschen sei, habe die Abgabenbehörde mit einem Abrechnungsbescheid zu entscheiden. Im gegenständlichen Fall sei strittig, ob die Rückzahlung der aus dem Besche... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1;
Rechtssatz: Die materielle Richtigkeit der Abgabenfestsetzung ist im Verfahren betreffend Erlassung eines Abrechnungsbescheides nach § 216 BAO und im Verfahren betreffend Rückzahlung nach § 239 Abs 1 BAO nicht zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs1;BAO §216;VwRallg;
Rechtssatz: Das Abrechnungsbescheidverfahren nach § 216 BAO dient nicht dazu, das Ergebnis rechtskräftiger Abgabenfestsetzungen durch Nachholung von Vorbringen, deren rechtzeitige Geltendmachung versäumt wurde, zu umgehen. Im Abrechnungsbescheid ist nicht über die Rechtmäßigkeit der Abgabenfes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs1;BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1;
Rechtssatz: Ein Guthaben im Sinne von § 239 Abs 1 BAO entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt. Maßgebend sind dabei die tatsächlich durchgeführten Buchungen. Die Rechtmäßigkeit von Buchungsvorgängen ist im Abrechnungsbescheidverfahren zu klä... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...