Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §198 Abs1;Rechtssatz
Das Abrechnungsbescheidverfahren nach § 216 BAO dient nicht dazu, das Ergebnis rechtskräftiger Abgabenfestsetzungen durch Nachholung von Vorbringen, deren rechtzeitige Geltendmachung versäumt wurde, zu umgehen. Im Abrechnungsbescheid ist nicht über die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung abzusprechen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 216 BAO Tz 4).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999150044.X01Im RIS seit
11.07.2001