RS Vwgh 1999/4/22 99/15/0044

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.1999
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198 Abs1;
BAO §215 Abs4;
BAO §216;
BAO §239 Abs1;

Rechtssatz

Die materielle Richtigkeit der Abgabenfestsetzung ist im Verfahren betreffend Erlassung eines Abrechnungsbescheides nach § 216 BAO und im Verfahren betreffend Rückzahlung nach § 239 Abs 1 BAO nicht zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999150044.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten