RS Vwgh 1999/5/26 99/13/0067

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §215;
BAO §216;
BAO §239 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/14/0086 E 8. Oktober 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Guthaben iSd § 239 Abs 1 BAO ist das Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto. Ein Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Konto ist nur im Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides (§ 216 BAO) auszutragen (Hinweis E 26.9.1985, 85/14/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999130067.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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