RS Vwgh 1999/7/20 99/13/0071

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Veröffentlicht am 20.07.1999
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Index

23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AusgleichsO §1;
BAO §215 Abs1;
BAO §215 Abs2;
BAO §216;
BAO §224 Abs1;
BAO §254;
BAO §7 Abs1;
BAO §80 Abs1;

Rechtssatz

Wenn der Berufung des Verpflichteten gegen den Haftungsbescheid nach Erlassung des angefochtenen Abrechnungsbescheides Folge gegeben wurde, weil die Primärschuld zufolge nachträglicher rechtskräftiger Ausgleichsbestätigung als erloschen gelten musste, kann dies nichts daran ändern, dass die vor Erlöschen der Primärschuld eingetretene Gesamtschuldnerposition des Verpflichteten im Grunde des § 7 Abs 1 BAO iVm § 224 Abs 1 BAO das Finanzamt berechtigt hatte, das auf dem Abgabenkonto des Verpflichteten entstandene Guthaben gemäß § 215 BAO zur teilweisen Tilgung der auf dem Abgabenkonto der Kommanditgesellschaft bestehenden Mitschuldnerverbindlichkeit des Verpflichteten zu verwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999130071.X03

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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