Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1990, S 568;
ÖStZB 1991, 282;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind für das nur bruchstückhaft geregelte Verfahren nach dem GEG weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sond... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §214;BAO §216;BAO §217; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 74;
Rechtssatz: Mit einem Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO ist nicht über die Reihenfolge der Verbuchung der Abgabenbescheide sowie der Verrechnung der Zahlungen und allfälliger Gutschriften im allg., sondern auf Grund der iSd genannten Bestimmung bestehenden Meinungsverschi... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1333;BAO;
Rechtssatz: Die Leistung von Verzugszinsen ist in Abgabengesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird eine zunächst entrichtete Abgabe auf Grund einer stattgebenden Berufungsentscheidung wieder rückerstattet, ist die Abgabenbehörde mangels gesetzlicher Grundlage nicht berechtigt, bescheidmäß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216 impl;BAO §224;LAO Wr 1962 §163;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Geltendmachung der Haftung ist eine Einhebungsmaßnahme; der Haftende wird zur Zahlung einer bereits festgesetzten und fälligen Abgabenschuld mit besonderem Bescheid (Haftungsbescheid) herangezogen. Der Haftungsbescheid wirkt dabei insowe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216 impl;BAO §224;LAO Wr 1962 §163;LAO Wr 1962 §171;
Rechtssatz: Im Verfahren über einen Antrag auf Abrechnungsbescheid darf nicht mehr die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung geprüft werden. Das Abrechnungsbescheidverfahren hat sich vielmehr lediglich damit zu befassen, ob die Anlastungen der Abgabenfestsetzung und die ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1431;BAO §216 impl;LAO Wr 1962 §161 Abs1;
Rechtssatz: Wurden die Zahlungen auf das Konto des Primärschuldners geleistet, dann waren sie als Zahlungen des letzteren anzusehen und gem § 161 Abs 1 LAO Wr grundsätzlich auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten Schuldigkeiten des Ab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §5 Abs4;BAO §216;BAO §92;
Rechtssatz: Eine Quittung ist kein Bescheid. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987130106.X01 Im RIS seit 11.11.1987 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;BAO §92;
Rechtssatz: Eine Lastschriftanzeige ist kein Bescheid. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987130104.X02 Im RIS seit 11.11.1987 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;
Rechtssatz: Die Wertung einer Eingabe als eines auf einen Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO gerichteten Antrages setzt voraus, daß ihr Inhalt erkennen läßt, welchen Tilgungstatbestand der Antragesteller gegenüber seinen aus den Abgabenbescheiden erwachsenen Zahlungsverpflichtungen geltend machen will. European Case Law I... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs3;BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1;
Rechtssatz: Die Erörterung der Rechtsfrage, ob die Behörde zu Unrecht über ein Abgabenguthaben verfügt hat, findet im Verfahren gem § 239 Abs 1 BAO nicht statt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986150058.X01 Im RIS seit 19.... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist einer der Gesellschafter der Firma O in H. Für diese Firma fielen in den Jahren 1959 bis 1961 größere Guthaben für Ausfuhrvergütungen beim Finanzamt Salzburg an. Das Finanzamt hat nun im genannten Zeitraum von Guthaben auf dem Konto der Gesellschaft, Steuernummer nn1, folgende Beträge auf das persönliche Konto des Beschwerdeführers beim Finanzamt Salzburg, Abteilung Land, Steuernummer nn2, "überrechnet": im Jahre 1959 S 30.926,-- " " 1960 " 48.693,93 und... mehr lesen...
Index: Abgabeverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215BAO §216
Rechtssatz: Eine dem Gesetz widersprechende Verwaltungsübung kann nicht dadurch ihre nachträgliche Rechtfertigung finden, daß sie von den dadurch Betroffenen widerspruchslos hingenommen wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1964:1963000526.X02 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: Abgabeverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216
Rechtssatz: Antragsberechtigter Abgabepflichtiger iSd § 7 Abs 5 AbgEG bzw § 216 AbgEG ist nur jene Person, deren Steuerguthaben durch die unrichtige Buchung des Finanzamtes betroffen wurde, nicht aber jene Person, zu deren Gunsten diese Buchung erfolgt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...