Der Beschwerdeführer war in der Zeit vom 13. April 1993 bis zum 30. September 1996 Geschäftsführer der G-GmbH. Mit Eingabe vom 14. Juni 1996 ersuchte er für die G-GmbH um Gewährung von Zahlungserleichterung u.a. hinsichtlich Lohnsteuer für Mai 1996 in Höhe von 1,128.551 S. Mit Bescheid vom 25. Juni 1996 wies das Finanzamt den Antrag ab. Mit Eingabe vom 11. Juli 1996 wurde im Namen der G-GmbH um Gewährung von Ratenzahlung hinsichtlich Abgaben in Höhe von 11.953.789 S - darunt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/10 94/15/0188 1 Stammrechtssatz Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftenden und der Abgabenbehörde darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, sind nicht im Haftungsverfahren, s... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;BAO §77 Abs2;
Rechtssatz: Auch der Haftungspflichtige ist zur Stellung eines Antrages nach § 216 BAO legitimiert, weil gem § 77 Abs 2 BAO die für den Abgabenpflichtigen getroffenen Anordnungen, soweit nicht anderes bestimmt ist, sinngemäß für die kraft abgabenrechtlicher Vorschriften persönlich für die Abgabe Haftenden gelten (Hinweis Ritz, BAO-K... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis 8. Jänner 1988 Geschäftsführer der jeweiligen Komplementär GmbH einer Kommanditgesellschaft (im folgenden KG), über deren Vermögen mit Beschluß des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 30. September 1991 der Konkurs eröffnet wurde. Mit Beschluß vom 30. April 1993 wurde der Konkurs aufgehoben und in der Folge die Löschung der KG im Firmenbuch durchgeführt. Mit Bescheid vom 14. Juni 1993 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;BAO §224; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0062 E 15. April 1988 VwSlg 6308 F/1988 RS 1 Stammrechtssatz Im Verfahren über einen Antrag auf Abrechnungsbescheid darf nicht mehr die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung geprüft werden. Das Abrechnungsbescheidverfahren hat sich vielmehr lediglich damit zu befassen, ob die Anlastungen der Abga... mehr lesen...
Über das Vermögen der Beschwerdeführerin wurde am 30. April 1997 der Konkurs eröffnet. Mit Schreiben vom 7. Juli 1997 begehrte der Masseverwalter die Rückzahlung der mit einer Buchungsmitteilung bekannt gegebenen Umsatzsteuergutschrift für 03/97. Mit weiterem Schreiben vom 7. Juli 1997 beantragte der Masseverwalter die Rückzahlung eines weiteren Guthabens. Dieses ergebe sich aus einer Überzahlung an Lohnsteuer. Für den Zeitraum August 1996 bis einschließlich März 1997 seien Löhne und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;BAO §239 Abs2;UStG 1994 §16 Abs3;
Rechtssatz: Ein vom gegenständlichen Verfahren nicht umfasstes, wenngleich vor der Entscheidung der Rechtsmittelbehörde über den ursprünglichen Antrag neu entstandenes Guthaben kann nur auf Grund eines neuerlichen Antrages gemäß § 239 BAO zu einer Rückzahlung führen. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;BAO §239 Abs2;UStG 1994 §16 Abs3;
Rechtssatz: Hat sich nach einer gemäß § 239 BAO erfolgten Stellung eines Rückzahlungsantrages das im Zeitpunkt der Antragstellung vorhandene Guthaben iSd § 239 Abs 2 BAO bis zu der Entscheidung des Finanzamtes auf Null reduziert und hat die zwischen Antragstellung und En... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Über Antrag der R-GesmbH wurde der - ihrem Vorbringen zufolge - aus dieser und der Beschwerdeführerin gebildeten Errichtergemeinschaft "Tiefgarage-W-R" eine Steuernummer zugeteilt. Mit Bescheid vom 10. September 1986 setzte das Finanzamt die Umsatzsteuerzahllast für die Errichtergemeinschaft mit S 186.449,-- fest. Der dagegen erhobenen Berufung gab die Finanzlandesdirektion für Vorarlberg mit Bescheid vom 27. April 1990 statt und hob den angefochtenen Umsatzsteuerbescheid 1985 mit der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0105 E 24. Juni 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/11/12 96/16/0285 2 Stammrechtssatz Mit dem Abrechnungsbescheid wird darüber entschieden, ob aufgrund der Verrechnung eine bestimmte Verpflichtung erloschen, wirksam getilgt, gezahlt, aufgerechnet, überrechnet oder um... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/15/0105 E 24. Juni 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/11/12 96/16/0285 1 Stammrechtssatz Die Berechtigung, einen Abrechnungsbescheid zu verlangen, geht über den engen Wortlaut des § 216 BAO hinaus. Es geht hiebei vielmehr um die Klärung umstrittener abgabenbehördlicher ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. April 1994 schrieb das Hauptzollamt Linz der "Firma Automobile E.N ...-Dr. F.W ..." in München eine kraft Gesetzes nach § 174 Abs. 3 lit. c und Abs. 4 ZollG entstandene Zollschuld in der Höhe von S 12.446,-- vor. Die Zustellverfügung lautete auf "Firma Automobile E.N ... - Dr. F.W ..." in München. Beim Zustellvorgang traf der Zusteller an der angegebenen Adresse in München am 7. Mai 1994 keinen Empfänger oder Vertretungsberechtigten an. Der Empfänger wurde schrift... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;
Rechtssatz: Mit dem Abrechnungsbescheid ist über umstrittene abgabenbehördliche Gebarungsakte, nicht aber über die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu entscheiden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160285.X03 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;
Rechtssatz: Die Berechtigung, einen Abrechnungsbescheid zu verlangen, geht über den engen Wortlaut des § 216 BAO hinaus. Es geht hiebei vielmehr um die Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte schlechthin und nicht nur um das Erlöschen einer Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung. Es kann also auch die Prüfung und die Darlegung der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;
Rechtssatz: Mit dem Abrechnungsbescheid wird darüber entschieden, ob aufgrund der Verrechnung eine bestimmte Verpflichtung erloschen, wirksam getilgt, gezahlt, aufgerechnet, überrechnet oder umgebucht, erlassen (abgeschrieben) oder verjährt zu gelten hat, also vor allem rechnungsmäßig richtig vollzogen ist, was sich im Bereich des tatsächlichen ... mehr lesen...
Zu HRB 1365 des Landesgerichtes Linz firmierte bis 16. Dezember 1992 die Österreichische Schiffswerften Aktiengesellschaft Linz-Korneuburg. Am 17. Dezember 1992 wurde die Firmenbezeichnung auf ÖSWAG Holding Aktiengesellschaft geändert. Mit Verschmelzungsvertrag vom 28. April 1994 und aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 3. Mai 1994 wurde diese Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft mit der M Holding AG als übertragender Gesellschaft verschmolzen. Gleichzeitig wurde der Fi... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei ist Betreiber einer Kleinwasserkraftwerksanlage im Bundesland Salzburg. Sie liefert die erzeugte elektrische Energie auch an dritte Abnehmer. In ihrer Abgabenerklärung vom 1. August 1992 gab die beschwerdeführende Partei die für die Bemessung gemäß § 4 des Salzburger Umweltfondsgesetzes, LGBl. Nr. 50/1992, relevante Menge im Jahr 1991 erzeugter elektrischer Energie bekannt, aufgrund derer sich die Stromerzeugungsabgabe für das Jahr 1992 nach dem genannten... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;LAO NÖ 1977 §164;
Rechtssatz: Das Verfahren über einen Antrag auf Abrechnungsbescheid hat sich damit zu befassen, ob die Anlastungen der Abgabenfestsetzung und die entsprechenden Gutschriften in der kassenmäßigen Gebarung ihren richtigen Ausdruck gefunden hat (Hinweis E 15.4.1988, 85/17/0062). ... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;BAO §239 Abs1;BAO §311;B-VG Art119a Abs5;B-VG Art132;GdO NÖ 1973 §61 Abs5;LAO NÖ 1977 §163;LAO NÖ 1977 §164;LAO NÖ 1977 §186 Abs1;LAO NÖ 1977 §232;
Rechtssatz: Nach der Aufhebung des Berufungs... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215;BAO §216;BAO §239 Abs1;LAO NÖ 1977 §163;LAO NÖ 1977 §164;LAO NÖ 1977 §186 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0086 E 8. Oktober 1985 RS 1(hier gem LAO NÖ 1977) Stammrechtssatz Guthaben iSd § 239 Abs 1 BAO ist das Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto. Ein Streit über die Richtigkeit der Gebarung... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;BAO §239 Abs1;BAO §241 Abs1;BAO §241 Abs3;LAO Slbg 1963 §159;LAO Slbg 1963 §181 Abs1;LAO Slbg 1963 §182 Abs1;LAO Slbg 1963 §182 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0383 E 26. Mai 1997
96/17/0384 E 26. Mai 1997
96/17/0387 E 26. Mai 1997
96/17/0388 E 26. Mai 1997
Rechtssatz: Die Anwen... mehr lesen...
In einem am 15. März 1995 beim Finanzamt überreichten Schreiben vom 14. Februar 1995 verwies die Beschwerdeführerin auf ein von der Gemeinde A. gestelltes Überrechnungsansuchen an das Finanzamt B. und erklärte, das sich zu ihren Gunsten ergebende Guthaben von S 4,043.000,-- abzuziehen. Bei der u.a. die Umsatzsteuervorauszahlung für Jänner 1995 betreffenden Überweisung zog sie einen Betrag von S 4,043.000,-- ab und vermerkte dazu auf der Überweisung "Überr. St.Nr. 010/0335 FA B Gemeind... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §216;BAO §239 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0123 E 26. September 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein rückzahlbares Guthaben des Abgabepflichtigen entsteht für diesen erst dann, wenn auf seinem Steuerkonto die Summe aller Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt. Dabei kommt es nicht auf die Gutschrift an, welche die... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Dezember 1991 zog das Finanzamt die Beschwerdeführerin unter Bezugnahme auf die §§ 9 und 80 BAO als Geschäftsführerin der E.-GmbH für näher bezeichnete, bei dieser aushaftende Abgabenschuldigkeiten im Gesamtbetrag von S 614.690,-- zur Haftung heran. In ihrer dagegen erhobenen Berufung brachte die Beschwerdeführerin im wesentlichen vor, sie könne eine ordnungsgemäße Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht ausführen, weil ihr die begehrte Akteneinsicht in die S... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftenden und der Abgabenbehörde darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, sind nicht im Haftungsverfahren, sondern in einem durch einen Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbe... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...