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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §216;Rechtssatz
Der Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und möglichen Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Im Abrechnungsbescheid sind umstrittene abgabenrechtliche Gebarungsakte schlechthin zu klären, nicht jedoch die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen (Hinweis E 23.1.1996, 93/14/0089 ff, 12.11.1997, 96/16/0285 und 28.10.1998, 97/14/0160).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999130071.X01Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
03.03.2010