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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198 Abs1;Rechtssatz
Ein Guthaben im Sinne von § 239 Abs 1 BAO entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt. Maßgebend sind dabei die tatsächlich durchgeführten Buchungen. Die Rechtmäßigkeit von Buchungsvorgängen ist im Abrechnungsbescheidverfahren zu klären (Hinweis E 23.6.1992, 87/14/0172); die Rechtmäßigkeit der den Buchungen zugrundeliegenden Abgabenfestsetzungen ist hingegen im Abgabenfestsetzungsverfahren zu klären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999150044.X02Im RIS seit
11.07.2001