RS Vwgh 1999/4/22 99/15/0044

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Veröffentlicht am 22.04.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198 Abs1;
BAO §215 Abs4;
BAO §216;
BAO §239 Abs1;

Rechtssatz

Ein Guthaben im Sinne von § 239 Abs 1 BAO entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt. Maßgebend sind dabei die tatsächlich durchgeführten Buchungen. Die Rechtmäßigkeit von Buchungsvorgängen ist im Abrechnungsbescheidverfahren zu klären (Hinweis E 23.6.1992, 87/14/0172); die Rechtmäßigkeit der den Buchungen zugrundeliegenden Abgabenfestsetzungen ist hingegen im Abgabenfestsetzungsverfahren zu klären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999150044.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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