Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8;
Rechtssatz: Bei der Qualifikation eines Gesellschafterdarlehens als "verdecktes Eigenkapital" ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der "Darlehenszuzählung" abzustellen (Hinweis E 20.4.1982, 81/14/0195, 82/14/0003,0004) European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8;
Rechtssatz: Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Mitgliedern als betriebliche Vorgänge setzt voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen. Andernfalls liegen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Zahnarzt, hatte sich im Jahr 1987 an der IMMAG Revitalierungs- und Altstadterneuerungs-GesmbH & Co KG Serien 20 (Inhaber des Handelsgewerbes, im folgenden IdH) als echter stiller Gesellschafter beteiligt. Der Ausgabepreis der Beteiligung (Nominale 600.000 S) betrug 660.000 S. In der Einkommensteuererklärung 1987 führte der Beschwerdeführer aufgrund dieser Beteiligung negative Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 679.186 S an; diese setzten sich ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Eine Betätigung ist nur dann als Einkunftsquelle anzusehen, wenn nach der ausgeübten Art der Betätigung objektive Ertragsfähigkeit vorliegt, dh wenn nach der konkreten Art der Wirtschaftsführung ein positives steuerliches Gesamtergebnis innerhalb eines abse... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 4. April 1995 teilte die M.A.I.L Finanzberatung GmbH der Abgabenbehörde erster Instanz folgendes mit: "Gemäß Treuhandvertrag vom 22.03.1994; geschlossen zwischen M A I L Finanzberatung GmbH und KIKA Möbel Handels GmbH hielt die M A I L Finanzberatung GmbH 50 Stück CAL 92/2 Genußscheine treuhändig im eigenen Namen auf Rechnung der KIKA Möbel Handels GmbH. Mit Wirkung zum 22.03.1995 erfolgte ein Treugeberwechsel, wobei die Firmen Liebherr Austria Holding GmbH bzw.... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §358;BAO §21 Abs1;EO §37;KO §44;KVG 1934 §18 Abs1; Beachte Besprechung in:
SWK 1999 S 739-740;
SWK 1999, S 532 - S 535;
Rechtssatz: Der Treugeber kann nach ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist eine KG; sie ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. Jänner. Kommanditisten der Beschwerdeführerin sind LR und PS. Komplementärin ist die - nicht am Vermögen der Beschwerdeführerin beteiligte - L-GmbH. Geschäftsführer der L-GmbH ist HL. LR und PS haben einen Dienstvertrag mit der L-GmbH geschlossen, die ihnen Proku... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §25;HGB §164;HGB §48;
Rechtssatz: Der VwGH hat in seinem E vom 19.11.1998, 98/15/0150, ausgeführt, für einen Kommandisten, der nicht der handelsrechtliche Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sei, bestehe idR kein wirtschaftliche Grund dafür, seine Tät... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, und seine Ehefrau schlossen im Jänner und März 1986 als Leasingnehmer Leasingverträge über zwei Segelyachten ab, welche in das Gebiet des ehemaligen Jugoslawien geliefert wurden. Die Laufzeit betrug 60 Monate, die monatliche Miete wurde mit S 22.895,-- und S 13.387,-- festgesetzt. Nach Auskunft des Beschwerdeführers war vereinbart, daß die Schiffe mit Zahlung der 60. Monatsrate automatisch in den Besitz der Leasi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Bei Beantwortung der Frage, ob eine Betätigung als Einkunftsquelle oder als Liebhaberei zu beurteilen ist, sind die objektiven Ertragsaussichten der Betätigung innerhalb eines absehbaren Zeitraumes unter Außerachtlassung unvorhersehbarer widriger Umstände z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Als "absehbarer Zeitraum" für die Erzielung des wirtschaftlichen Gesamterfolges einer Tätigkeit kann die fünfjährige Laufzeit eines Leasingvertrages (hier: für ein Schiff) nur dann herangezogen werden, wenn die Abgabenbehörde feststellt, dass auch die Nutzu... mehr lesen...
Zum Beschwerdefall 1): Die Beschwerdeführerin veranstaltete im Jahr 1996 ein Gewinnspiel durch Verlosung von drei Nokia-GSM-Handys an Leser, die sich im Wege der Einsendung eines in der Zeitschrift "Wienerin" veröffentlichten Coupons für einen von drei verschiedenen "max. mobil. Kundentypen" entschieden, allerdings unter der Bedingung, daß nur diejenigen, durch Los ermittelten Gewinner den Gewinn ausgefolgt erhielten, die auch Kunden der Beschwerdeführerin wurden. Die Ausfolgung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0255 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0026 E 30. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Bei § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG handelt es sich um einen an einen wirtschaftlichen Vorgang anknüpfenden, der wirtschaftlic... mehr lesen...
An der Beschwerdeführerin, die nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr zum 31. März bilanzierte, waren als Kommanditisten MW mit einem Anteil von 20 %, seine Gattin W und deren Sohn HW zu je 40 % beteiligt. MW verstarb am 16. April 1983 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Auf Grund des Gesetzes als Erben berufen waren die Ehegattin zu einem Drittel und die erblichen Kinder HW, G, H und K zu je einem Sechstel (zusammen zu zwei Dritteln) des Nachlasses. Die erbberechtigten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §6 Z9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/29 93/15/0134 4
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Wird ein überschuldeter Betrieb lediglich gegen Schuldübernahme übertragen, so stellen nur die übernommenen Schulden den Veräußerungserlös dar. Es entsteht ein Ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, nunmehr Wirtschaftstreuhänder, war im Streitjahr Betriebsprüfer. In dieser Funktion prüfte er vom 13. Dezember 1983 bis 2. Februar 1984 das Einzelunternehmen Franz G Internationale Transporte (idF: G-Transporte). Am 5. September 1984 verkaufte die TS-GmbH, deren Geschäftsführer Franz G neben seiner Stellung als Einzelunternehmer der G-Transporte im Streitjahr gewesen ist, um 85.000 S einen BMW 318i Bj 1983 (idF: BMW) an den Gebrauchtwagenhändler Manfred K. D... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Vorteile aus einem Dienstverhältnis iSd § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1972 sind auch solche, die sich der Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet, zB Bestechungsgelder oder Warendiebstähle. Vorteile, die sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezog, erwarb im Jahr 1987 einen Liegenschaftsanteil, um auf der Liegenschaft mit anderen Bauherrn Kleinwohnungen zu errichten, Wohnungseigentum an einer der Wohnungen zu begründen und die Wohnung zu vermieten. Die Verwirklichung des Projektes erfolge auf Initiative der I-Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH über Auftrag der Bauherren durch verschiedene Gesellschaften. Für die Streitjahre erklärt... mehr lesen...
Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin ist die Errichtung und der Betrieb von Freizeiteinrichtungen der Stadtgemeinde R (im folgenden: Stadtgemeinde). Im Jahr 1993 wurde der Unternehmensgegenstand auf die Errichtung und den Betrieb kommunaler Bauten sowie die Vermietung von Wirtschaftsgütern jeglicher Art erweitert. Im Beschwerdeverfahren ist der Vorsteuerabzug im Jahr 1994 bezüglich eines Betrages von S 1,875.613,51 und im Jahr 1995 betreffend S 1.941,51 strittig. Im Gefo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Unter einem absehbaren Zeitraum zur Möglichkeit der Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamterfolges bei einer Vermietungstätigkeit muss eine Zeitspanne verstanden werden, die zum getätigt... mehr lesen...
Index: L10016 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt SteiermarkL44006 Feuerwehr Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §24 Abs1 litd;B-VG Art118 Abs3;FeuerwehrG Stmk 1979 §26 Abs1 idF 1995/025;FeuerwehrG Stmk 1979 §29 Abs2a idF 1995/025;FeuerwehrG Stmk 1979 §29 Abs2b idF 1995/025;GdO Stmk 1967 §40 Abs2;UStG 1972 §12;UStG 1994 §12; ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Architekt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1988 bis 1990 stellte der Prüfer unter anderem fest, daß der Beschwerdeführer eine Wohnung des in seinem Alleineigentum stehenden Mietwohnhauses an seine Ehegattin vermietet hatte und in dieser Wohnung gemeinsam mit ihr lebte. Unter Hinweis auf § 20 EStG und § 12 UStG schied der Prüfer sowohl die auf diese Wohnung entfallenden Mieteinnahmen als auch die entsprechenden Aufwendungen aus der Einko... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielt aus der Vermietung verschiedener Liegenschaften Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1985 bis 1989 stellte der Prüfer unter anderem fest, daß die im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angefallenen Aufwendungen für ein Mietwohnhaus, in dem die Beschwerdeführerin eine Wohnung für eigene Wohnzwecke nutzte, zur Gänze - und nicht um einen entsprechenden Privatanteil gekür... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Aktiengesellschaft ist mit anderen Kapitalgesellschaften konzernmäßig verflochten. Unmittelbare Muttergesellschaft ist die WD-AG und Tochtergesellschaft ist die I-GmbH. Im Jahr 1987 schloß die Mitbeteiligte mit der WD-AG und mit der I-GmbH je eine Vereinbarung ab; die Vereinbarung mit der WD-AG hatte im wesentlichen folgenden Inhalt: Die WD-AG verpflichtete sich, der Mitbeteiligten, die das Mietwagengewerbe betreibt, eine Mietwagenflotte bis zu maximal 450 Kraft... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Solange der AbgPfl und/oder einer seiner Familienangehörigen eine Wohnung im Haus des AbgPfl zu eigenen Wohnzwecken nutzt, fällt der mit der Wohnungsnutzung im wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Aufwand unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 1 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Eine wirtschaftlich als Einheit zu betrachtende Vertragsgestaltung zwischen Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft darf nicht dergestalt in einzelne Komponenten zerlegt werden, dass ein Teil der Gegenleistung der Tochtergesellschaft an die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;
Rechtssatz: Verträge, mit denen Wirtschaftsgüter, die für den eigenen Betrieb benötigt werden, veräußert und unmittelbar darauf rückgemietet werden (sale and lease back-Verträge), sind keineswegs unüblich. Es trifft zwar zu, dass sie meist aus Finanzierungserwägungen und Liquiditätserwägungen abgeschlossen werden; es können aber... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der in § 20 Abs 1 Z 1 EStG angesprochene Aufwand erwächst dem AbgPfl auch dann, wenn er eine rechtliche Konstruktion wählt, bei der der Aufwand (ganz oder teilweise) von dritter Seite ersetzt wird, wie dies zB bei Vermietung der ehelichen Wohnung an... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §15 Abs1;EStG 1972 §16;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §15 Abs1;EStG 1988 §16;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §28;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Sowohl Betriebsausgaben als auch Werbungskosten und andere einkommensteuerlich relevante Aufwendungen sind stets als ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §16;EStG 1972 §20;EStG 1988 §16;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Es stellt keinen Verstoß gegen abgabenrechtliche Offenlegungspflichten dar und ist durchaus üblich, einen Privatanteil an steuerlich geltend gemachten Kosten von vornherein auszuscheiden und bloß den Differenzbetrag als Abzugspost gelten... mehr lesen...