RS Vwgh 1999/3/4 98/16/0196

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Veröffentlicht am 04.03.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §21 Abs1;
ErbStG §3 Abs1 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0255

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/16/0026 E 30. Juni 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Bei § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG handelt es sich um einen an einen wirtschaftlichen Vorgang anknüpfenden, der wirtschaftlichen Betrachtungsweise iSd § 21 Abs 1 BAO zugänglichen Tatbestand (Hinweis E 14.4.1986, 84/15/0140).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160196.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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