RS Vwgh 1999/3/31 98/16/0215

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1999
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
23/01 Konkursordnung
23/04 Exekutionsordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §358;
BAO §21 Abs1;
EO §37;
KO §44;
KVG 1934 §18 Abs1;

Beachte

Besprechung in: SWK 1999 S 739-740; SWK 1999, S 532 - S 535;

Rechtssatz

Der Treugeber kann nach herrschender Meinung und ständiger Judikatur (Hinweis Koziol/Welser, Bürgerliches Recht I10 180 mwN in FN 77; Klicka in Schwimann, Praxiskommentar zum ABGB 2 II Rz 19 zu § 358 ABGB; Strasser in Rummel ABGB I2 1548 Abs. 1; OGH 22. Februar 1990, 7 Ob 715/89 HS 20.426 = RdW 1990, 409) gegen eine vom dritter Seite auf das Treugut geführte Exekution Widerspruch gemäß § 37 EO (die Exszindierungsklage) erheben und im Konkurs über das Vermögen des Treuhänders das Treugut aussondern und zwar in Anerkennung seiner Position als "wirtschaftlicher Eigentümer" (zB Koziol/Welser, Bürgerliches Recht I10 180). Dort aber, wo selbst das Zivilrecht der wirtschaftlichen Betrachtungsweise den Vorzug gibt, ist ihr auch in jenem Bereich zu folgen, in dem das Abgabenrecht an die Erfüllung zivilrechtlicher Tatbestände anknüpft. Aus dieser Sicht ist daher der entgeltliche Erwerb einer Treugeberposition, die Dritten gegenüber zur Exszindierung berechtigt und die im Konkurs des Treuhänders ein Aussonderungsrecht begründet, als Erwerb einer Rechtsposition anzusehen, die einen Übereignungsanspruch beinhaltet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160215.X04

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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