RS Vwgh 1998/12/16 93/13/0257

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Veröffentlicht am 16.12.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22 Abs1;

Rechtssatz

Verträge, mit denen Wirtschaftsgüter, die für den eigenen Betrieb benötigt werden, veräußert und unmittelbar darauf rückgemietet werden (sale and lease back-Verträge), sind keineswegs unüblich. Es trifft zwar zu, dass sie meist aus Finanzierungserwägungen und Liquiditätserwägungen abgeschlossen werden; es können aber auch andere Erwägungen hiefür maßgebend sein. So können z.B. auf diese Weise der gesamte Wartungsbereich einschließlich der erforderlichen Reparaturen sowie die Gefahr des Unterganges (Verlustes) der rückgemieteten Wirtschaftsgüter auf das vermietende Unternehmen überbunden werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993130257.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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