RS Vwgh 1998/12/16 93/13/0257

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Veröffentlicht am 16.12.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22 Abs1;
KStG 1966 §8 Abs1;
KStG 1988 §8 Abs2;

Rechtssatz

Eine wirtschaftlich als Einheit zu betrachtende Vertragsgestaltung zwischen Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft darf nicht dergestalt in einzelne Komponenten zerlegt werden, dass ein Teil der Gegenleistung der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung beurteilt wird, mit der Folge, dass der verbleibende Teil dieser Gegenleistung als zu gering erachtet und deshalb als verdeckte Einlage der Muttergesellschaft angesehen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993130257.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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