RS Vwgh 1998/12/16 93/13/0299

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Veröffentlicht am 16.12.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Solange der AbgPfl und/oder einer seiner Familienangehörigen eine Wohnung im Haus des AbgPfl zu eigenen Wohnzwecken nutzt, fällt der mit der Wohnungsnutzung im wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Aufwand unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 1 EStG (Hinweis E 13.10.1993, 93/13/0129; E 27.7.1994, 92/13/0175).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993130299.X04

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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