Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §20 Abs1 Z4;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §47;EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §25 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §47; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0239 96/15/0238
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Auf Grund einer am 3. Dezember 1991 abgeschlossenen Lohnsteuerprüfung kam es zur Vorschreibung der streitgegenständlichen lohnabhängigen Abgaben iHv rd. S 12 Mio. Nach dem Lohnsteuerprüfungsbericht stelle die Beschwerdeführerin anderen Firmen Arbeitskräfte zur Verfügung. Mit den Arbeitnehmern seien "Werkverträge" abgeschlossen und laufend "Honorare" ausbezahlt worden. Im Zuge der Lohnsteuerprüfung sei jedoch festgestellt worden, dass eindeutig Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit v... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde in Ausübung des Aufsichtsrechtes Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb der Beschwerdeführerin für die Jahre 1994 bis 1996 gemäß § 299 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 BAO wegen "Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit seines Inhaltes" auf. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides ist zu lesen, an der Beschwerdeführerin (einer KG) seien in den Streitjahr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;
Rechtssatz: Für Kommanditisten, die nicht handelsrechtliche Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sind, besteht in der Regel kein wirtschaftlicher Grund dafür, ihre Tätigkeit nicht unmittelbar der KG zu erbringen, sondern eine (Komplementär)GmbH zwischenzuschalten. Eine solche Zwischenschaltung ist unter Missbrauchsgesichtspunkten st... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;BAO §183;BAO §21 Abs1;EStG 1988 §47 Abs2;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige hat im Verwaltungsverfahren einen Antrag auf Einvernahme "jedes einzelnen" der von ihr beschäftigten Personen gestellt und dazu ein Konvolut von Namen und Adressen zur Verfügung gestell... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde mit Notariatsakt vom 26. März 1986 mit Sitz in Wien und einem Stammkapital von S 500.000,-- errichtet. Gegenstand des Unternehmens ist im Wesentlichen die Entwicklung, Verwertung und der Handel mit Patenten, Know-How, Marken etc., Beteiligung an internationalen Kooperationen, Marktforschung, Übernahme und Durchführung von Innovationsaufträgen sowie der Import und Export von Waren aller Art. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 16. November 1988... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht53 Wirtschaftsförderung
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;InvestPrämG §2 Abs2;
Rechtssatz: Bei Fehlen der betrieblichen Veranlassung liegt kein Rechtserwerb vor, der die Geltendmachung einer Investitionsprämie rechtlich ermöglichen würde. Bei Prüfung der betrieblichen Veranlassung eines Aufwandes ist davon auszugehen, dass das Handeln ei... mehr lesen...
Die Plantrans Gebrüder Bugelnig Transporte-Erdbau GmbH (idF: GmbH) mit dem Unternehmensgegenstand Erdbau, Gewinnung von Schotter und Sand, Herstellung von Lieferbeton und Transporte übte ihr Gewerbe in den Jahren 1985 bis 1990 im Gebiet der beschwerdeführenden Gemeinde Flattach (idF: Beschwerdeführerin) sowie in der Gemeinde Obervellach und in der Gemeinde Stall aus. Im Jahr 1990 übte die GmbH ihr Gewerbe überdies noch in der Gemeinde Malta aus. Im Streitzeitraum befand sich im G... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;GewStG §30 Abs1;GewStG §31 Abs1 Z1 idF 1988/403;
Rechtssatz: Die Summe der Arbeitslöhne jener Arbeitnehmer, die überwiegend auswärts tätig sind, ist jener Betriebsstätte zuzurechnen, zu der ihre Tätigkeit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die überwiegende und stärkste Beziehung hat (Hinweis E 27.6.19... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker (Ingenieurkonsulent für Landwirtschaft) tätig; er bezieht aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Die Gewinnermittlung wird gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 unter Verwendung der Bruttomethode vorgenommen. Der Kanzleisitz des Beschwerdeführers befindet sich in seinem Wohnhaus. Die Veranlagungen zur Umsatz- und Einkommensteuer 1987 bis 1991 erfolgten zunächst erklärungsgemäß; die Bescheide ergingen g... mehr lesen...
Dipl.Ing. Carl A ist seit dem Jahr 1979 Geschäftsführer und mit einem Anteil von 1.000 S am Stammkapital von 500.000 S Gesellschafter der Beschwerdeführerin. Das restliche Stammkapital der Beschwerdeführerin befindet sich im Besitz der GTB V GmbH, an der Dipl.Ing. Carl A mit einem Anteil von 475.000 S am Stammkapital von 500.000 S beteiligt ist. Dipl.Ing. Carl A ist somit unmittelbar und mittelbar zu 95,2 % an der Beschwerdeführerin beteiligt. Im März 1989 schloss die Beschwerdef... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein betrieb von Dezember 1989 bis Mai 1991 Geldspielautomaten in einem Lokal in Graz, G-Gasse. Ab Mai 1991 stellte er die Automaten in zwei Gaststätten (Graz, S-Gasse, sowie Graz, E-Platz) auf. Der Beschwerdeführer erzielte in den Jahren 1989 bis 1991 Verluste. Aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung gelangte das Finanzamt zur Auffassung, dass mangels Vorlage der Grundaufzeichnungen die erklärten Einspielergebnisse im Schätzungswege um 10 % zu erhöhen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind an einer Hausgemeinschaft zu 90 bzw. 10 % beteiligt. Sie haben 1986 eine Altbauvilla mit einem Grundanteil von 1.567 m2 erworben und schlossen als Hausgemeinschaft 1987 einen Mietvertrag mit dem zu 90 % beteiligten Erstbeschwerdeführer über die Wohnung im ersten Stock, im Jahr 1988 mit der Zweitbeschwerdeführerin über die Wohnung im zweiten Stock und zum selben Zeitpunkt mit deren Sohn über die Wohnung im Erdgeschoß von ca. 65 m2 ab. Die Umsatzsteuer wurde fü... mehr lesen...
Nach den Sachverhaltsfeststellungen im angefochtenen Bescheid waren die Beschwerdeführerinnen bis zum Jahr 1993 Hälfteeigentümer einer Liegenschaft, "bestehend aus einem Hallenbauwerk mit Verkehrs- und Abstellflächen". Die Liegenschaft sei - so die Ausführungen im angefochtenen Bescheid - im Jahr 1987 im Rahmen der Betriebsaufgabe einer Gesellschaft, an der die beiden Beschwerdeführerinnen ebenfalls je zur Hälfte beteiligt gewesen seien, entnommen worden. Ab 1. Jänner 1988 sei die Lie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: Die Übertragung der "Einkunftsquelle" hat für sich alleine keinen Einfluss auf die für den vorhergegangenen Zeitraum vorzunehmende Beurteilung, ob die Tätigkeit in der betriebenen Weise geeignet ist, einen wirtschaftliche... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1151;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Die Gewährung eines Betriebsausfluges anstatt eines Urlaubes und eine Urlaubsablöse anstelle einer Urlaubsgewährung sind nicht fremdüblich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997150070.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Besprechung in:
SWK 2000, S 315 - S 317; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/10 94/15/0210 2 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zustandegekommen und abgewickelt worden wäre, ist eine T... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1151;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH können Dienstverträge zwischen nahen Angehörigen - auch wenn sie zivilrechtlich gültig abgeschlossen worden sind - steuerlich nur unter Fremdvergleichsgesichtspunkten anerkannt werden. Andernfalls könnten wegen des zwische... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 92/13/0139 1 Stammrechtssatz Eine Betätigung ist nur dann als Einkunftsquelle anzusehen, wenn nach der ausgeübten Art der Betätigung objektive Ertragsfähigkeit vorliegt, dh wenn nach der konkreten Art der Wirtschaftsfü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3;
Rechtssatz: Die Einkunftsquelleneigenschaft einer Betätigung ist in erster Linie danach zu betrachten, ob die geprüfte Tätigkeit in der betriebenen Weise objektiv Aussicht hat, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen wirtschaftli... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;ABGB §834;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;VwRallg; ... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer GmbH, welche die Erzeugung von Spritzgussformen zum Betriebsgegenstand hat, fand im Jahr 1995 eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1989 bis 1993 statt. Unter Tz 22 des Betriebsprüfungsberichtes vom 8. September 1995 traf der Prüfer Feststellungen betreffend den Ankauf einer Funkenerodiermaschine (im folgenden: Maschine), der den Streitpunkt des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet. Nach den Ausführungen im Prüfungsb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §24 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1 impl;KStG 1988 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0068 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/23 94/15/0160 1 Stammrechtssatz Auf Grund des Trennungsprinzips sind schuldrechtliche ... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerdeschrift und den ihr angeschlossenen Ablichtungen der angefochtenen Bescheide ergibt, ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Beurteilung des Unterbleibens einer Verzinsung von Verrechnungsforderungen der Beschwerdeführerin gegenüber zwei anderen Gesellschaften als verdeckte Gewinnausschüttung strittig. Die belangte Behörde beurteilte im erstangefochtenen Bescheid, betreffend Körperschaftsteuer 1990 bis 1992, das Unterbleibe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/13/0072
Rechtssatz: Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist auch dann dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zuzurechnen, wenn die von der Gesellschaft gewä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/13/0072
Rechtssatz: Der Verzicht auf die Verzinsung einer Forderung entspricht nicht den Gepflogenheiten des Wirtschaftslebens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/13/0072
Rechtssatz: Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Gewinnausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 23. Juli 1991 erwarben der Beschwerdeführer und seine Ehefrau von der Aura Wohnungseigentumsgesellschaft mbH in Wien je einen Hälfteanteil an dem neu geschaffenen Grundstück Nr 2450/28 Grundbuch 16111 Guntramsdorf im Ausmaß von 294 m2 um den Kaufpreis von S 552.720,--. Der über diesen Erwerbsvorgang eingebrachten Abgabenerklärung war außer der Vertragsurkunde auch eine Kopie eines nicht unterfertigten "Werkvertrages" zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Ehegatt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass ein Vertragswerk in mehrere Urkunden auf mehrere Vertragspartner aufgespalten ist, bleibt für die Beurteilung der Gegenleistung ohne Belang, da nicht die äußere Form der Verträge maßgeblich ist, sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt, der nach w... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde den an die Beschwerdeführerin ergangenen Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 1995 in Ausübung des Aufsichtsrechtes nach § 299 BAO auf. Nach der Begründung: zum angefochtenen Bescheid sei die Beschwerdeführerin einer die Jahre 1987 bis 1993 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung unterzogen worden, wobei u.a. laut Pkt. 3 der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 28. September 1995 festgestellt worden sei, dass der Besch... mehr lesen...