RS Vwgh 1999/3/17 94/13/0167

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Veröffentlicht am 17.03.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3;

Rechtssatz

Bei Beantwortung der Frage, ob eine Betätigung als Einkunftsquelle oder als Liebhaberei zu beurteilen ist, sind die objektiven Ertragsaussichten der Betätigung innerhalb eines absehbaren Zeitraumes unter Außerachtlassung unvorhersehbarer widriger Umstände zu prüfen (Hinweis E VS 3.7.1996, 93/13/0171).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994130167.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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