RS Vwgh 1999/6/24 94/15/0185

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §21 Abs1;
KStG 1988 §8 Abs2;

Beachte

Besprechung in: SWK 2000, S 315 - S 317;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/04/10 94/15/0210 2

Stammrechtssatz

Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zustandegekommen und abgewickelt worden wäre, ist eine Tatfrage und daher auf Grund entsprechender Erhebungen in freier Beweiswürdigung zu lösen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994150185.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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