RS Vwgh 1999/5/26 99/13/0039

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22 Abs1;
BAO §23 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/13/0072

Rechtssatz

Der Verzicht auf die Verzinsung einer Forderung entspricht nicht den Gepflogenheiten des Wirtschaftslebens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999130039.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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