Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Die Gewährung eines Betriebsausfluges anstatt eines Urlaubes und eine Urlaubsablöse anstelle einer Urlaubsgewährung sind nicht fremdüblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150070.X05Im RIS seit
26.06.2001Zuletzt aktualisiert am
19.10.2011