RS Vwgh 1999/4/30 97/16/0203

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Veröffentlicht am 30.04.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §21 Abs1;
GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Der Umstand, dass ein Vertragswerk in mehrere Urkunden auf mehrere Vertragspartner aufgespalten ist, bleibt für die Beurteilung der Gegenleistung ohne Belang, da nicht die äußere Form der Verträge maßgeblich ist, sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt, der nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu ermitteln ist. Ebensowenig ist entscheidend, dass in den Vertragsurkunden nicht aufeinander Bezug genommen wird, wenn schon durch den unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang der Vertragsabschlüsse gewährleistet ist, dass der Erwerber das Grundstück jedenfalls nur in bebautem Zustand erhalten werde (Hinweis E 18.12.1995, 93/16/0072).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997160203.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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