RS Vwgh 1991/5/23 89/17/0183

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Veröffentlicht am 23.05.1991
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;
LAO Wr 1962 §156 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1992, 112;

Rechtssatz

Unterbrechungswirkung kommt einer von der Abgabenbehörde unternommenen, nach außen erkennbaren Amtshandlung nur dann und insoweit zu, als die (zuständige) Abgabenbehörde einen bestimmten Abgabenanspruch verfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989170183.X06

Im RIS seit

23.05.1991

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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