Index
AbgabenverfahrenNorm
BAO §207 Abs1Beachte
Rechtssatz
Bei der zur Geltendmachung des Abgabenanspruches unternommenen Amtshandlung ist die Konkretisierung des Abgabenanspruches durch die bzw mit der Amtshandlung nicht Tatbestandselement für die Unterbrechung der Verjährung (Im gegenständlichen Fall richtete das Finanzamt eine Anfrage an das Handelsregister, ohne zu konkretisieren, auf welche Realisierung welchen konkreten Abgabenanspruches diese Anfrage gerichtet war).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986140134.X02Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
13.06.2022