RS Vwgh 1988/11/29 86/14/0134

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §207 Abs1
BAO §207 Abs2
BAO §209 Abs1

Beachte


Besprechung in:
AnwBl 5/1989, S 288;
ÖStZB 1989, 178;

Rechtssatz

Bei der zur Geltendmachung des Abgabenanspruches unternommenen Amtshandlung ist die Konkretisierung des Abgabenanspruches durch die bzw mit der Amtshandlung nicht Tatbestandselement für die Unterbrechung der Verjährung (Im gegenständlichen Fall richtete das Finanzamt eine Anfrage an das Handelsregister, ohne zu konkretisieren, auf welche Realisierung welchen konkreten Abgabenanspruches diese Anfrage gerichtet war).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986140134.X02

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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