RS Vwgh 1991/9/18 91/13/0064

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1991
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;
BAO §303;
FinStrG §33;

Rechtssatz

Ursprüngliche, später mit Wiederaufnahme aus dem Rechtsbestand beseitigte Einkommensteuerbescheide unterbrechen, obwohl sie im konkreten Fall nicht auf Festsetzung hinterzogener Abgaben gerichtet sind, die Verjährung wie jede Amtshandlung iSd § 209 Abs 1 BAO, zu denen auch die Erlassung von Abgabenbescheiden gehört.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130064.X05

Im RIS seit

18.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten