RS Vwgh 1987/12/1 85/16/0111

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Veröffentlicht am 01.12.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;

Rechtssatz

Die bloße ANKÜNDIGUNG, eine zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen dienende Handlung in Hinkunft erst unternehmen zu wollen, unterbricht die Verjährung nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985160111.X04

Im RIS seit

12.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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