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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1;Rechtssatz
Die bloße ANKÜNDIGUNG, eine zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen dienende Handlung in Hinkunft erst unternehmen zu wollen, unterbricht die Verjährung nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985160111.X04Im RIS seit
12.12.2000Zuletzt aktualisiert am
12.04.2017