RS Vwgh 1991/5/14 90/14/0148

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1991
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §147 Abs1;
BAO §209 Abs1;
BAO §53 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs3 Z1;

Rechtssatz

Auch wenn vom sachlich zuständigen Wohnsitzfinanzamt A in die Betriebsprüfung die Einkünfte des Abgabepflichtigen aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft einbezogen werden, obwohl hiefür das Lagefinanzamt B örtlich zuständig ist, kann dies der Betriebsprüfung nicht den Charakter einer Amtshandlung nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990140148.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten