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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §147 Abs1;Rechtssatz
Auch wenn vom sachlich zuständigen Wohnsitzfinanzamt A in die Betriebsprüfung die Einkünfte des Abgabepflichtigen aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft einbezogen werden, obwohl hiefür das Lagefinanzamt B örtlich zuständig ist, kann dies der Betriebsprüfung nicht den Charakter einer Amtshandlung nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990140148.X01Im RIS seit
11.07.2001