RS Vwgh 1991/5/23 89/17/0183

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Veröffentlicht am 23.05.1991
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L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;
LAO Wr 1962 §156 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1992, 112;

Rechtssatz

Der einer von der Abgabenbehörde unternommenen, nach außen erkennbaren Amtshandlung die verjährungsunterbrechende Wirkung vermittelnden Qualifikation der Verfolgung eines bestimmten Abgabenanspruches ist bei zeitraumbezogenen Abgaben durch die Individualisierung der Person des Abgabenschuldners allein nicht genüge getan. Die Abgabenbehörde muß sich diesfalls, um auf einen konkreten Abgabenanspruch abzuzielen, auch auf einen bestimmten Abgabenzeitraum beziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989170183.X07

Im RIS seit

23.05.1991

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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