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L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
AnzeigenabgabeG NÖ §5 Abs4;Rechtssatz
Die Gegenstände der Entscheidung über die Bruchteilsfestsetzung einerseits und über die Abgabenbemessung andererseits sind verschiedene; außerdem kann ein Bruchteilsfestsetzungsbescheid auch erlassen werden, wenn nur eine Selbstbemessung vorliegt und es gar nicht zu einer bescheidmäßigen Abgabenbemessung und - vorschreibung kommt. Wird über die Abgabenbemessung ein Bescheid erlassen, dann ist bei Vorliegen eines Antrages auf Bruchteilsfestsetzung für die Höhe der Abgabenvorschreibung auch die Beurteilung der behaupteten Voraussetzungen für eine Bruchteilsfestsetzung präjudiziell. Die Abgabenbehörde hat diese Frage, die vor denselben Behörden, aber in einem anderen Verfahren als Hauptfrage zu beurteilen ist, als Vorfrage zu beurteilen (oder die Entscheidung der Hauptfrage abzuwarten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993170028.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.01.2010