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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §201;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0108 4 (auf den Zeitpunkt der bescheidmäßigen Festsetzung kommt es für die Prüfung der Haftungsvoraussetzungen nicht an)Stammrechtssatz
Die Geltendmachung der Haftung für eine Selbstbemessungsabgabe, die kraft Gesetzes entsteht und kraft Gesetzes fällig wird, setzt eine bescheidmäßige Festsetzung der Abgabenschuld gegenüber dem - Primärschuldner - nicht voraus (Hinweis E 8.5.1980, 2085/79, VwSlg 5488 F/1980).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993170280.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.08.2011