RS Vwgh 1996/12/19 95/16/0204

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Veröffentlicht am 19.12.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201;
BAO §202;
BAO §238 Abs2;

Rechtssatz

Durch den Hinweis im § 238 Abs 2 BAO auf die §§ 201 ff BAO ist klargestellt, daß auch Bescheide betreffend die Festsetzung der Abgaben Unterbrechungshandlungen darstellen. Dies gilt gleichermaßen für Rechtsmittelentscheidungen. Bescheide unterbrechen dabei auch dann die Verjährung, wenn sie in der Folge aufgehoben worden sind (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, 517 f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995160204.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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