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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §201;Rechtssatz
Durch den Hinweis im § 238 Abs 2 BAO auf die §§ 201 ff BAO ist klargestellt, daß auch Bescheide betreffend die Festsetzung der Abgaben Unterbrechungshandlungen darstellen. Dies gilt gleichermaßen für Rechtsmittelentscheidungen. Bescheide unterbrechen dabei auch dann die Verjährung, wenn sie in der Folge aufgehoben worden sind (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, 517 f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995160204.X02Im RIS seit
11.07.2001