RS Vwgh 1996/11/22 93/17/0053

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Veröffentlicht am 22.11.1996
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L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201 impl;
LAO Wr 1962 §149 Abs2;

Rechtssatz

Ist die "nachträgliche Mängelbebehebung" iSd § 149 Abs 2 Wr LAO selbst wiederum eine Erklärung über die Selbstbemessung der Abgabe (Hinweis: E 29.5.1995, 93/17/0318), so gilt auch für diese, daß ihr dieselbe Rechtswirkung wie einer bescheidmäßigen Festsetzung zukommt (Hinweis E 23.4.1993, 91/17/0168).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993170053.X07

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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