RS Vwgh 1996/11/22 93/17/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1996
beobachten
merken

Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201 impl;
LAO Wr 1962 §149 Abs2;

Rechtssatz

Der Abgabepflichtige ist auch durch eine "nachträgliche Mängelbehebung" (Selbstbemessungserklärung iSd § 149 Abs 2 Wr LAO) nicht daran gehindert, ein Begehren auf bescheidmäßige Abgabenfestsetzung zu stellen (zur Zulässigkeit eines solchen Begehrens: Hinweis: E 5.4.1991, 87/17/0136).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993170053.X08

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten