Die Zweitbeschwerdeführerin ist eine GmbH & Co KG (im folgenden KG genannt). Sie betreibt die Herstellung von Metallgegenständen, insbesondere von Türen, Toren und Zargen. Zunächst waren Ing. N zu 50%, PH und BS zu je 25% an der KG beteiligt. PH trat im Jahr 1970 seine Kommanditbeteiligung an BS ab. Im Jahr 1973 trat als Komplementärin die - am Gesellschaftsvermögen nicht beteiligte - N-GmbH ein, an welcher zunächst Ing. N und BS je zur Hälfte beteiligt waren und ab 1980 Ing. N zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162;BAO §167 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0186
Besprechung in:
SWK 2000 S 838-854;
Rechtssatz: Dem Auftrag nach § 162 BAO ist nur entsprochen, wenn der tatsächliche Empfänger der Zahlungen benannt wird; mit der Nennung von Personen, die als Empfänger bezeichnet werden, i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht aus seiner Tätigkeit als Betriebsberater Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden anhand von Überweisungsbelegen folgende Geldflüsse ins Ausland festgestellt: An IBA-Anstalt in S, Fürstentum Liechtenstein (in der Folge IBA bezeichnet; Verwaltungsrat: JS, seit 20. Jänner dessen Witwe und der Beschwerdeführer jeweils allein zeichnungsberechtigt) im Jahr 1979 S 233.102,--, 1980 S 117.510,--, 1981 S 105.663,-- und 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162;BAO §167 Abs2; Beachte Besprechung in:SWK 2000 S 838-854;
Rechtssatz: Selbst wenn eine als Empfänger bezeichnete Gesellschaft eine juristische Person ist, bleibt es der Abgabenbehörde unter den Voraussetzungen des § 162 BAO unbenommen, im Rahmen der freien Beweiswürdigung den Abzug der abgesetzten Beträge zu versagen, wenn maßgebl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, Inhaber einer Werbeagentur, welcher seinen Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelt, wies in den den Einkommensteuererklärungen für 1986 und 1987 angeschlossenen Überschußrechnungen neben anderen Betriebsausgaben (Sub-)Honorare für Graphikarbeiten ua an eine Firma Ro. & F. in T (BRD) in Höhe von S 66.500,-- (1986) und S 148.750,-- (1987) aus. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1985 bis 1987 traf der Prüfer diesbezüglich folgende Festst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0069 E 8. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Setzt der Steuerpflichtige ohne zwingende
Gründe: ein Verhalten, das ihn daran hindert, den Empfänger von Zahlungen namhaft zu machen, so kann grundsätzlich nicht gesagt werden, die Erfüllung der im § 162 BAO vorgesehenen Pflichten sei ihm unzumutbar. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162;
Rechtssatz: Der Erfüllung eines auf § 162 BAO gestützten Verlangens der Abgabenbehörde dürfen seitens des Abgabepflichtigen keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (Hinweis Stoll, Bundesabgabenordnung, Seite 375 f). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991140144.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §138 Abs1;BAO §162;BAO §184;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ist die Anwendung von § 162 BAO zulässig, so bleibt für eine Glaubhaftmachung von Aufwendungen iSd § 138 BAO bzw für eine Schätzung der Aufwendungen gemäß § 184 BAO kein Raum, weil sonst das Ziel des § 162 BAO nicht erreicht würde (Hinweis E 10.1.1958, 117... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §162;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: § 162 BAO beruht auf dem Grundsatz, daß das, was bei einem Abgabepflichtigen abzusetzen ist, bei dem anderen versteuert werden muß, wenn nicht steuerpflichtige Einnahmen unversteuert bleiben sollen. Es kann daher die Absetzung von Betriebsausgaben TROTZ FESTSTEHENDER SACHLICHER... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §162;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Der Abgabenbehörde kann im konkreten Fall nicht entgegengetreten werden, wenn sie den Umstand, daß der Abgabepflichtige Wohnsitz oder Betriebsort des Empfängers (hier: Graphiker) strittiger Honorare nicht angeben kann, nicht als unverschuldet unerfüllbaren Auftrag beurteilt. Das... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin befaßt sich vornehmlich mit der Erzeugung und dem Handel pharmazeutischer und chemotechnischer Produkte. Für die Jahre 1977 bis 1979 fand bei ihr eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Neben anderen nicht strittigen Feststellungen versagte der Prüfer folgenden fünf Eingangsrechnungen des Etablissements S.P., Vaduz, Liechtenstein die steuerliche Anerkennung: 1. Rechnung vom 29. Mai 1978 über 295 Flaschen a 100 ml Human Albumin 20% a DM 99,--, insgesamt DM 29.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §162;BAO §288 Abs1 litd;
Rechtssatz: Zitiert die belangte Behörde in ihren Entscheidungsgründen lediglich die Bestimmung des § 162 BAO ohne darunter jedoch Sachverhaltselemente zu subsumieren, kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Abgabenbehörde die
Norm: zur Anwendung gebracht und den Betriebsausgabenabzug (auch) unter diesem Gesichtspunkt verw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §916;BAO §162;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Feststellung der Abgabenbehörde, wonach vom Bf bezogene Handelsware nicht von dem in den Eingangsrechnungen als Lieferanten aufscheinenden Unternehmer stammt, sonder... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1985 - Die bloße Behauptung, der Fremdenverkehr sei stark rückgängig und hätten die letzten beiden schneearmen Winter, aber auch die Saisonen 1990/91 sowie 1991/92 beträchtliche Verluste nach sich gezogen, sowi... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, daß nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für die Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist von den Beschwerdeführern durch ZIFFERNMÄßIGE ANGABEN über ihre Wirtschaftsverhältnisse zu konkretisieren (vgl den in der Sammlung der Entscheidungen... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Ein (in der Folge als N bezeichneter) gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) hatte auf Grund des Kaufvertrages vom (2./)3. Dezember 1980 von einem Landwirt das Eigentum an einer bestimmten unbebauten Liegenschaft in Niederösterreich erworben und in der betreffenden gemäß § 18 GrEStG dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) erstatteten Ab... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;KO §110 Abs3;KO §46;KO §66;
Rechtssatz: Anhängige steuerrechtliche Verfahren werden durch die Konkurseröffnung nicht unterbrochen (Hinweis OGH 21.1.1959, 6 Ob 343/58; E 11.1.1957, 2041, 2042/54). Das Konkursgericht hat zu entscheiden, ob eine Abgabenforderung eine Masseforderung ist oder nicht. Der vom Abgabenpflichtigen als krypti... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 14. Juni 1984 trug der Bürgermeister der beschwerdeführenden Marktgemeinde dem Mitbeteiligten gemäß §§ 3 und 5 des Kanalisationsgesetzes, Vorarlberger LGBl. Nr. 33/1976 (im folgenden: Vlbg KanalG 1976), und dem § 3 der Kanalordnung der Marktgemeinde Lustenau vom 21. Dezember 1976 auf, die Bauwerke und befestigen Flächen auf dem Grundstück nn1, KG L, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des Bescheides, getrennt nach Regenwasser (Niederschlagswässer) und Schmutzwas... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung Vorarlberg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgVG Vlbg 1984;AVG §42 Abs1;BAO;B-VG Art119a Abs5;
Rechtssatz: Dem Gemeindeaufsichtsrecht ist im Zusammenhalt mit dem Abgabenverfahrensrecht eine Präklusion von Einwendungen fremd. Schlagworte Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgab... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Antragsteller im Instanzenzug zur abgabenrechtlichen Haftung für Getränke- und Vergnügungssteuerschuldigkeiten einer ehemaligen Pächterin herangezogen. Diesen Bescheid bekämpfte der Antragsteller zunächst mit Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof, der jedoch mit Beschluß vom 30. Juli 1991, B 985/90-8, die Behandlung der Beschwerde abgelehnt und sie dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten hat... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Daß im Falle der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Gefahr einer endgültigen Uneinbringlichkeit des noch aushaftenden Teiles des Haftungsbetrages bestünde, hat die belangte Behörde in ihrer Stellungnahme nicht behauptet; zwingende öffentlic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Zurückweisung - Umsatzsteuer 1986, Einkommensteuer 1983 bis 1986 und Verspätungszuschlag - Mit der neuerlichen Antragstellung übersieht der ASt, daß auch ein Beschluß über einen Antrag nach § 30 Abs 2 VwGG die Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung hat, das heißt, daß bei unveränderter Sach- u... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie Einheitswert des Betriebsvermögens - Für sich allein begründet das öffentliche Anliegen an der Einhebung von Abgaben noch kein zwingendes öffentliches Interesse iSd § 30 Abs 2 VwGG. Ein solches zwingendes Interesse wäre anhand ... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH. fand für die Jahre 1975 bis 1978 eine Betriebsprüfung statt, bei der unter anderem die Kosten von Flugreisen des Geschäftsführers nicht als Betriebsausgaben anerkannt wurden. Der Prüfer begründete dies damit, daß wohl entsprechende Reisebürorechnungen, nicht aber die Flugtickets selbst vorgelegt worden seien. Nur die Flugtickets seien jedoch als Aufwandsnachweis geeignet, weil "hiebei das Datum der Reisetage dokumentiert wäre". Ihre Aufbewahrung als B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §162;BAO §184 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991/457;
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer mißbräuchlichen Verwendung von Ausgabenbelegen berechtigt die Abgabenbehörde nicht, bei Vorliegen eines von ihr ausdrücklich als unbestritten bezeichneten Sachverhaltes Aufwendungen die s... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte 1980 bis 1984 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lehrer, positive (1980 und 1981) sowie negative (1982 bis 1984) Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Inhaber eines technischen Büros und negative (1984 positive) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Gefolge einer die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung ergingen (für 1980 bis 1983 im wiederaufgenommenen Verfahren) Abgabenbescheide, gegen die der Beschwerdeführer in zahlreichen Punkten ... mehr lesen...