RS Vwgh 1993/3/2 91/14/0144

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Veröffentlicht am 02.03.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §138 Abs1;
BAO §162;
BAO §184;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Ist die Anwendung von § 162 BAO zulässig, so bleibt für eine Glaubhaftmachung von Aufwendungen iSd § 138 BAO bzw für eine Schätzung der Aufwendungen gemäß § 184 BAO kein Raum, weil sonst das Ziel des § 162 BAO nicht erreicht würde (Hinweis E 10.1.1958, 1176/56, VwSlg 1754 F/1958).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991140144.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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