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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO;Rechtssatz
Zurückweisung - Umsatzsteuer 1986, Einkommensteuer 1983 bis 1986 und Verspätungszuschlag - Mit der neuerlichen Antragstellung übersieht der ASt, daß auch ein Beschluß über einen Antrag nach § 30 Abs 2 VwGG die Wirkung einer rechtskräftigen Entscheidung hat, das heißt, daß bei unveränderter Sach- und Rechtslage nicht neuerlich in derselben Sache entschieden werden darf. Hier wurde der neuerliche Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Wesentlichen mit dem Hinweis auf die Höhe der im angefochtenen Bescheid ausgewiesenen Abgabenschuld begründet.
Schlagworte
Entscheidung über den AnspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991130043.A01Im RIS seit
04.10.1991