RS Vwgh 1993/3/2 91/14/0144

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Veröffentlicht am 02.03.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §162;

Rechtssatz

Der Erfüllung eines auf § 162 BAO gestützten Verlangens der Abgabenbehörde dürfen seitens des Abgabepflichtigen keine unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (Hinweis Stoll, Bundesabgabenordnung, Seite 375 f).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991140144.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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