Index: E000 EU- Recht allgemeinE3H E13206000E3L E13103020E3L E13206000E3Y E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art7 Abs2;31998H0195 Telekommunikationsmarkt Teil1 Zusammenschaltungsentgelte;31998Y031901 Zusammenschaltungsentgelte;EURallg;TKG 1997 §41 Abs3;TKG ZusammenschaltungsV 1998 §8;TKG ZusammenschaltungsV 1998 §9 Abs3;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in s... mehr lesen...
Index: E3H E1320600040/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31998H0195 Telekommunikationsmarkt Teil1 Zusammenschaltungsentgelte;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;TKG 1997 §41 Abs3;TKG ZusammenschaltungsV 1998 §9 Abs3;
Rechtssatz: Wenn im Sinne des § 9 Abs. 3 Zusammenschaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 14/1998, kein Kostenrechnungssystem auf der Basis der zukunftsorientierten langfristigen durchschnittlichen zu... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3H E13206000E3L E13103020E3L E13206000E3Y E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art7 Abs2;31998H0195 Telekommunikationsmarkt Teil1 Zusammenschaltungsentgelte;31998Y031901 Zusammenschaltungsentgelte Pkt3.3;EURallg;TKG 1997 §41 Abs3;TKG ZusammenschaltungsV 1998 §9 Abs3;
Rechtssatz: Für eine Kostenrechnung, die von den zukünftigen langfristigen durch... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3H E13206000E3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art7;31998H0195 Telekommunikationsmarkt Teil1 Zusammenschaltungsentgelte;EURallg;TKG 1997 §41 Abs3;TKG ZusammenschaltungsV 1998 §8 Abs2;TKG ZusammenschaltungsV 1998 §9 Abs3;
Rechtssatz: Zusammenschaltungsentgelte der Beschwerdeführerin als im vorliegenden Telekommunikationsbereich ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3H E13206000E3L E13103020E3L E13206000E3Y E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art7 Abs2;31998H0195 Telekommunikationsmarkt Teil1 Zusammenschaltungsentgelte;31998H0322 Telekommunikationsmarkt Teil2;31998Y031901 Zusammenschaltungsentgelte;EURallg;TKG 1997 §41 Abs3;TKG ZusammenschaltungsV 1998 §8 Abs2;TKG ZusammenschaltungsV 1998 §9 Abs3;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3H E13206000E3L E13103020E3L E13206000E3Y E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art7 Abs2;31998H0195 Telekommunikationsmarkt Teil1 Zusammenschaltungsentgelte;31998Y031901 Zusammenschaltungsentgelte;EURallg;TKG 1997 §41 Abs3;TKG ZusammenschaltungsV 1998 §9 Abs3;
Rechtssatz: In dem Positionspapier der Telekom-Control-GmbH zum Ansatz der FL-LRAIC zur... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde für die Beschwerdeführerin und die Mitbeteiligte eine Zusammenschaltungsanordnung gemäß § 41 Abs. 3 in Verbindung mit § 111 Z. 6 Telekommunikationsgesetz (TKG) getroffen. Die Beschwerdeführerin beantragte, ihrer gegen diesen Bescheid gerichteten Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, ins... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §111 Z6;TKG 1997 §41 Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde für die Beschwerdeführerin und die Mitbeteiligte eine Zusammenschaltungsanordnung gemäß § 41 Abs. 3 in Verbindung mit § 111 Z. 6 Telekommunikationsgesetz (TKG) getroffen. Die Beschwerdeführerin macht geltend... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde gemäß § 41 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1997 idgF Entgelte für näher genannte Zusammenschaltungsleistungen zwischen den Mobilfunknetzen der Beschwerdeführerin und der mitbeteiligten Partei in unterschiedlicher Höhe an. 2. Diesen Bescheid bekämpft die beschwerdeführende Partei und beantragt gleichzeitig, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Dieser Antrag wird im Wesentlichen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §41 Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Beschwerde führende Mobilfunknetzbetreiberin hat ihre für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung sprechenden Interessen insbesondere mit der Behauptung eines Wettbewerbsnachteiles untermauert. Das Vorbringen lässt aber konkrete, durch entsprechende Bes... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde gemäß § 41 Abs. 3 iVm § 111 Z. 6 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1997 idF BGBl. I Nr. 32/2002, die Bedingungen für die Zusammenschaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der beschwerdeführenden Partei im Wege des Transits über die N AG (sogenannte "indirekte Zusammenschaltung") an. 2. Diesen Bescheid bekämpft die beschw... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer an ihn gerichteten Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit dem Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Im Verfahren betreffend Z... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600010/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs2;EURallg;TKG 1997 §111 Z6;TKG 1997 §41 Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Nach Art. 9 Abs. 2 der Richtlinie 97/33/EG haben die nationalen Regulierungsbehörden insbesondere u.a. die Notwendigkeit, einen wettbewerb... mehr lesen...
Index: E3L E13103020E3L E1320600010/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs2;TKG 1997 §111 Z6;TKG 1997 §41 Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die Festlegung von Zusammenschaltungsentgelten, die der Zielsetzung der Richtlinie 97/33/EG und des TKG entsprechen, ist im Hinblick auf die Wichtigkeit solcher Maßnahmen... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden traf die belangte Behörde gemäß § 41 Abs. 3 TKG Regelungen betreffend die direkte und indirekte Zusammenschaltung der Netze der Erstmitbeteiligten und der Beschwerdeführerin (im erstangefochtenen Bescheid) und betreffend die direkte Zusammenschaltung zwischen der Zweitmitbeteiligten und der Beschwerdeführerin (im zweitangefochtenen Bescheid) jeweils für den Zeitraum 1. August 2001 bis 31. Dezember 2002. In den dagegen erhobenen Beschwerden wi... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600010/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs2;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Erwägungsgrund10;EURallg;TKG 1997 §32 Abs1;TKG 1997 §38 Abs2;TKG 1997 §41 Abs3;VwGG §30 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
AW 2001/03/0135
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600010/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs2;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Erwägungsgrund10;EURallg;TKG 1997 §32 Abs1;TKG 1997 §38 Abs2;TKG 1997 §41 Abs3;VwGG §30 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
AW 2001/03/0135
Rechtssatz: ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde gemäß § 41 Abs. 3 in Verbindung mit § 111 Z 6 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1997 idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 188/1999 (im Folgenden: TKG), für die Zusammenschaltung des öffentlichen mobilen Telekommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der Beschwerdeführerin ergänzend zu ihren Zusammenschaltungsanordnungen vom 9. März 1998, Zl. Z 1/97, vom 5... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art12 Abs5 idF 31998L0061;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Erwägungsgrund15;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Erwägungsgrund2;EURallg;TKG 1997 §41 Abs3;TKG ZusammenschaltungsV 1998 §8 Abs2;TKG ZusammenschaltungsV 1998 §9 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/03/0193 E 3. September 2002
2000/03/0194... mehr lesen...
Mit Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 31. Juli 2000 wurden gemäß § 41 Abs. 3 i.V.m. § 111 Z. 6 Telekommunikationsgesetz (TKG) Bedingungen für die Zusammenschaltung der öffentlichen Telekommunikationsnetze der mitbeteiligten Parteien mit dem öffentlichen Mobilkommunikationsnetz der Antragstellerin angeordnet. Dabei wurden auch verkehrsabhängige Zusammenschaltungsentgelte geregelt (Spruchpunkt A 5 i.V.m. Anhang 6). Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §111 Z6;TKG 1997 §41 Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung gemäß § 41 Abs. 3 TKG - Da der Verwaltungsgerichtshof in einem die aufschiebende Wirkung der Beschwerde betreffenden Verfahren die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides nicht zu prüfen hat, ist zunächst davon auszugehen, dass die durch den ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde gemäß § 41 Abs. 3 iVm § 111 Z. 6 Telekommunikationsgesetz, BGBl. I Nr. 100/1997, idF BGBl. I Nr. 26/2000 (TKG), die Zusammenschaltung des öffentlichen festen Telekommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichem Mobiltelekommunikationsnetz der beschwerdeführenden Partei unter den im Spruch: im Einzelnen genannten Bedingungen an. Darin wurde insbesondere auch die zur Anwendung kommenden Entgelte (verkehrsabhän... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §111 Z6;TKG 1997 §41 Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Die die Telekommunikation regelnden Rechtsvorschriften haben den Zweck, das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen durch Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbes zu gewährle... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde gemäß § 41 Abs. 3 in Verbindung mit § 111 Z 6 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1997 idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 188/1999 (im Folgenden: TKG) für die Zusammenschaltung des öffentlichen mobilen Telekomminikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der Beschwerdeführerin ergänzend zur früheren näher genannten Zusammenschaltungsanordnungen weitere Zusammenschaltun... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600010/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art1;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art12 Abs5 idF 31998L0061;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art12 Abs7 idF 31998L0061;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Erwägungsgrund15;EURallg;TKG 1997 §1;TKG 1997 §111 Z6;TKG 1997 §41 Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde gemäß § 41 Abs. 3 iVm § 111 Z. 6 TKG für die Zusammenschaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der beschwerdeführenden Partei ergänzend zu den bestehenden Zusammenschaltungsanordnungen weitere Zusammenschaltungsbedingungen an, welche Regelungen betreffend die wechselseitigen Bedingungen für das Funktionieren der Portierung von geographischen Rufnu... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600010/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art1;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art12 Abs5 idF 31998L0061;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art12 Abs7 idF 31998L0061;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Erwägungsgrund15;EURallg;TKG 1997 §1;TKG 1997 §111 Z6;TKG 1997 §32;TKG 1997 §41 Abs3;VwGG §30 Abs2; Rec... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde gemäß § 41 Abs. 3 in Verbindung mit § 111 TKG die Bedingungen für die Zusammenschaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der beschwerdeführenden Partei im Wege des Transits über die T-AG (so genannte "indirekte Zusammenschaltung") an. U.a. wurden die Entgelte für Gesprächsverbindungen (Zusammenschaltungsentgelte) für Leistungen geregelt, die vom Ze... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600010/07 Verwaltungsgerichtshof91/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs1;31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Erwägungsgrund10;EURallg;TKG 1997 §111;TKG 1997 §32 Abs1;TKG 1997 §38 Abs2;TKG 1997 §41 Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zusammenschaltungsanordnung - Ausführungen dazu, dass die Festlegung von näher b... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde gemäß § 41 Abs. 3 in Verbindung mit § 111 TKG die Bedingungen für die Zusammenschaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Telekommunikationsnetz der beschwerdeführenden Partei im Wege des Transits über die T-AG (so genannte "indirekte Zusammenschaltung") an. U.a. wurden die Entgelte für Gesprächsverbindungen (Zusammenschaltungsentgelte) für Leistungen geregelt, die vom Ze... mehr lesen...