Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. Februar 2001, Zl. 2000/11/0157, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde die Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 12. April 2000 abgewiesen, mit welchem die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 14. September 1999, in dem der Beschwerdeführer u.a. gemäß § 26 Abs. 8 des Führerscheingesetzes (FSG) zur Beibringu... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 14. September 1999 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 26 Abs. 5 des Führerscheingesetzes (FSG) die Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klasse B bis zur Beibringung des amtsärztlichen Gutachtens entzogen. Die aufschiebende Wirkung einer Berufung wurde gemäß § 64 Abs. 2 AVG ausgeschlossen. In der Begründung: wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer sei mit rechtskräftigem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 22.... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs5;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Liegt ein rechtskräftiger Aufforderungsbescheid gemäß § 26 Abs. 5 FSG 1997 vor, liegt es am Besitzer der Lenkberechtigung, ua durch Beibringung der für die Erstellung des amtsärztlichen Gutachtens benötigten fachärztlichen Befunde die Erstellung eines amtsärztlichen Gutachtens innerhalb der in dieser Gesetze... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §26 Abs8;FSG 1997 §8;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 26 Abs. 8 FSG 1997 folgt, dass die Behörde bei einer Entziehung gemäß § 26 Abs. 2 FSG 1997 zwingend die Beibringung eines von einem Amtsarzt erstellten Gutachtens über die gesundheitliche Eignung gemäß § 8 FSG 1997 anzuordnen hat... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs5 idF 2001/I/025;FSG 1997 §27 Abs1 Z1 idF 2001/I/025;FSG 1997 §28 Abs1 idF 2001/I/025;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Da § 26 Abs. 5 FSG 1997 ausschließlich dazu dient sicherzustellen, dass die mit Bescheid ausgesprochene Aufforderung zur Gutachtensbeibringung befolgt wird, und die Entziehung der Lenkberechtigung bis zur Beibringung de... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundspolizeidirektion Wien vom 12. November 2001 wurde die dem Beschwerdeführer am 24. Oktober 2001 für die Klasse B erteilte Lenkberechtigung für die Zeit von drei Jahren (d. i. bis 8. Oktober 2004) gemäß § 24 Abs. 1 Z. 2 FSG befristet. Laut amtsärztlichem Gutachten vom 8. Oktober 2001 sei der Beschwerdeführer "wegen Asthmaproblematik mit der Gefahr der Verschlechterung" und auf Grund seiner psychischen Probleme zum Lenken von Kraftfahrzeugen nur bedingt geeigne... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. Juli 2002 wies der Landeshauptmann von Wien die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 9. Jänner 2002, mit dem dieser gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 des Führerscheingesetzes aufgefordert wurde, binnen vier Monaten nach Zustellung ein amtsärztliches Gutachten beizubringen, widrigenfalls ihm die Lenkberechtigung entzogen werden müsse, gemäß § 66 Abs. 4 in Verbindung mit § 63 Abs. 5 AVG als verspätet zur... mehr lesen...
Aus einer Anzeige von Beamten eines Wachzimmers der Bundespolizeidirektion Wien im 7. Wiener Gemeindebezirk vom 12. Mai 2001 - aus Anlass eines Verkehrsunfalls im 7. Wiener Gemeindebezirk - geht hervor, dass es am 12. Februar 2001 um 5.55 Uhr zu einem Einsatz "bzgl. einer Reglosen in einem Fzg." gekommen sei. Der Zeuge S. habe angegeben, er habe um ca. 5.50 Uhr "diese Frau" (gemeint: die Beschwerdeführerin) in ihrem Fahrzeug auf dem Fahrersitz sitzen gesehen. Auf Ansprache habe die Be... mehr lesen...
Nach dem Inhalt einer Anzeige des Gendarmeriepostens Ferlach vom 18. April 2000 hat der Beschwerdeführer am 5. April 2000 um 19.43 Uhr seinen Pkw Mercedes 300E auf der B 85 Richtung F. gelenkt. Dabei habe er sich kurz nach dem südlichen Kreisverkehr in K. mit seinem Pkw an Hand der Bodenmarkierung nach links in Richtung K. zum Abbiegen eingereiht, sei aber gerade in Richtung F. weitergefahren. Durch das Ortsgebiet von G. habe er seinen Pkw mit einer Geschwindigkeit von ca. 90 km/... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien - Verkehrsamt vom 20. April 2000 wurde die dem Beschwerdeführer am 9. August 1982 für die Klassen A und B erteilte Lenk(er)berechtigung gemäß § 24 Abs. 1 Z. 2 Führerscheingesetz 1997-FSG für die Zeit von einem Jahr (konkretisiert mit dem Datum: 6. April 2001) befristet. Der Beschwerdeführer wurde gleichzeitig gemäß § 5 Abs. 5 FSG aufgefordert, seinen Führerschein zur Eintragung der Befristung unverzüglich vorzulegen. In der Begründung: ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0231 E 24. April 2001 RS 1
Hier: Im vorliegenden Zusammenhang wäre der Aufforderungsbescheid
dann rechtens, wenn ausreichende Anhaltspunkte für den Verdacht
bestanden hätten, dem Beschwerdeführer fehle wegen Fehlens der
Bereitschaft zur Verkehrsanpassung die gesundheitliche Eignung zu... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;FSG-GV 1997 §17 Abs1;FSG-GV 1997 §2 Abs2;FSG-GV 1997 §3 Abs1 Z1;FSG-GV 1997 §3 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die Bereitschaft zur Verkehrsanpassung ist auf Grund der §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 Z. 1, 3 Abs. 1 Z.4 und 17 Abs. 1 FSG-GV 1997 eine der Voraussetzungen für die Annahme der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen. Besteht der begr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;KFG 1967 §102 Abs2;StVO 1960 §18 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §9 Abs6;StVO 1960 §97 Abs5;
Rechtssatz: Im angefochtenen Bescheid führte die belangte Behörde u.a. aus, der Beschwerdeführer habe sich an einem bestimmten Tag zum Abbiegen eingeordnet, sei jedoch geradeaus weitergefahren, er ha... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §8 Abs1;
Rechtssatz: War eine fachärztliche Stellungnahme erforderlich, hatte die belangte Behörde nach Erlassung eines entsprechenden Aufforderungsbescheides gemäß § 26 Abs. 5 FSG 1997 vorzugehen (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 30. September 2002, Zl. 2002/11/0118). Diese Bestimmung bietet der Behörde eine ausreichende Handhabe ... mehr lesen...
Laut einer Anzeige der motorisierten Verkehrsgruppe der Bundespolizeidirektion Graz vom 21. Dezember 2001 beging der Beschwerdeführer am 15. Dezember 2001 um 20.10 Uhr insgesamt vier Verwaltungsübertretungen, nämlich diejenige des Nichtmitführens des Führerscheins nach § 14 Abs. 1 FSG, diejenige der Lärmerregung sowie diejenige der Anstandsverletzung, und zwar jeweils nach § 1 des Gesetzes betreffend die Anstandsverletzung, Lärmerregung und Ehrenkränkung, LGBl. Nr. 158/1975, sowie die... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 24. April 2001, Zl. 2000/11/0337, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 27. Juni 2000, mit dem die Gültigkeit der Lenkberechtigung der Beschwerdeführerin für die Klassen A und B durch Befristung (bis 27. September 2000) und die Erfüllung näher umschriebener Bedingungen eingeschränkt worden war, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0035 E 24. April 2001 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Erlassung eines Aufforderungsbescheides nach § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 FSG 1997 sind begründete Bedenken in der Richtung, dass der Inhaber der Lenkberechtigung die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen n... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §8 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2 impl;
Rechtssatz: Die belangte Behörde stützt ihre Auffassung, sie habe wegen Nichtbeibringung der fachärztlichen Befunde durch die Beschwerdeführerin vom Fehlen ihrer gesundheitlichen Eignung ausgehen dürfen, auf die (zum KFG 1967 ergangenen) hg. Erkenntnisse vom 8. Mai 1990, Zl. 89/11... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der belangten Behörde lag kein amtsärztliches Gutachten vor, auf das sie die Entziehung der Lenkberechtigung wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung der Beschwerdeführerin hätte stützen können, und zwar deshalb, weil der ärztliche Amtssachverständige der belangten Behörde für die Erstattung des Gutachtens fach... mehr lesen...
Mit dem mündlich erlassenen Bescheid vom 5. Mai 2000 befristete die Bundespolizeidirektion Wien gemäß § 24 Abs. 1 Z. 2 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers für die Klasse B bis zum 27. April 2001. Mit Eingabe vom 12. Mai 2000 beantragte der Beschwerdeführer, "die Befristung und die offenbar damit verbundenen Auflagen bescheidmäßig auszufertigen". Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Oktober 2000 wurde di... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;KFG 1967 §75 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0342 E 22. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Entziehungsverfahrens - wie sie der Verwaltungsgerichtshof zum KFG 1967 ausgesprochen hat - wird auch im Geltungsbereich des FSG 1997 fortgeführt (siehe die hg. ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §8 Abs5;FSG 1997 §8;
Rechtssatz: Ist die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers, deren Gültigkeit eingeschränkt wurde, im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides bereits durch Zeitablauf erloschen, ist der Bescheid, mit dem der Beschwerdeführer aufgefordert wurde, ein amtsärztliches Gutachten beizubringen, rechtswidrig.... mehr lesen...
Mit (Vorstellungs-)Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 11. November 1999 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung entzogen. Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Bescheid Berufung. Die belangte Behörde forderte daraufhin den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 1. Februar 2000 gemäß § 26 Abs. 5 FSG auf, binnen vier Monaten ab Zustellung des Bes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen rechtskräftigen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 5. Mai 2000, zugestellt am 18. Mai 2000, wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 4 Führerscheingesetz 1997 (FSG) aufgefordert, "sich binnen vier Monaten ab Zustellung des Bescheides der ärztlichen Untersuchung im Verkehrsamt der Bundspolizeidirektion Wien (...) zu unterziehen. Gemäß § 26 Abs. 5 FSG muss Ihnen bei Nichterfüllen dieser Aufforderung die Lenkberechtigung entz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen 1a und 3, beurkundet im Führerschein des Landratsamtes Regensburg, gemäß § 26 Abs. 5 Führerscheingesetz (FSG) bis zur Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens über die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen entzogen. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 2. Mai 20... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;KFG 1967 §75 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/11/0120 E 10. November 1998 VwSlg 15004 A/1998 RS 2 Stammrechtssatz Im § 26 Abs. 5 FSG 1997 idF 1998/I/002 ist nur die bescheidmäßige Aufforderung zur Beibringung von Gutachten vorgesehen , nicht aber die Aufforderung sich ärztlich... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;FSG 1997 §8;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Inhalt eines Aufforderungsbescheides nach § 26 Abs. 5 FSG 1997 kann - zum Unterschied von solchen nach § 75 Abs. 2 KFG 1967, die den bescheidmäßigen Auftrag enthalten konnten, sich ärztlich untersuchen zu lassen und die zur Erstattung des ärztlichen Gutachtens erf... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 26 Abs. 5 FSG 1997 in Verbindung mit § 24 Abs. 4 FSG 1997 folgt, dass im Falle begründeter Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung des Besitzers einer Lenkberechtigung die Aufforderung gemäß § 26 Abs. 5 FSG 1997 nur auf die Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens gerichtet sein dar... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/11/0286 E 24. März 1999 RS 3
(hier Bezugnahme auf den Fall, dass der Amtsarzt zur Erstattung
des ärztlichen Gutachtens eine verkehrspsychologische und eine
nervenfachärztliche Stellungnahme für erforderlich hält) Stammrechtssatz Unterzieht sich der Besitzer einer Lenkberechtigung innerhalb ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;FSG 1997 §8;
Rechtssatz: Enthält der Aufforderungsbescheid der Behörde ausschließlich die an die Beschwerdeführerin gerichtete Anordnung, "sich binnen vier Monaten ab Zustellung des Bescheides der ärztlichen Untersuchung im Verkehrsamt der Bundespolizeidirektion Wien (...) zu unterziehen", ist eine solche Aufforderung durch § ... mehr lesen...