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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §24 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/11/0035 E 24. April 2001 RS 1Stammrechtssatz
Voraussetzung für die Erlassung eines Aufforderungsbescheides nach § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 FSG 1997 sind begründete Bedenken in der Richtung, dass der Inhaber der Lenkberechtigung die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nicht mehr besitzt. Hiebei geht es noch nicht darum, konkrete Umstände zu ermitteln, aus denen bereits mit Sicherheit auf das Fehlen einer Erteilungsvoraussetzung geschlossen werden kann, es müssen aber genügend begründete Bedenken in dieser Richtung bestehen, die die Prüfung des Vorliegens solcher Umstände geboten erscheinen lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002110120.X01Im RIS seit
13.12.2002Zuletzt aktualisiert am
02.01.2013