Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Mai 2003 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 4 Führerscheingesetz (FSG) aufgefordert, sich binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides einer amtsärztlichen Untersuchung im Verkehrsamt der Bundespolizeidirektion Wien zu unterziehen. Für den Fall der Nichtbefolgung der Anordnung wurde die Entziehung der Lenkberechtigung angedroht. Näher dargestellte gesundheitliche Beeinträchtigungen begründeten B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §19;FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/129;FSG 1997 §26 Abs5;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/11/0015 E 20. April 2004 RS 1 Stammrechtssatz Für die Erlassung eines Bescheides nach § 24 Abs. 4 letzter Satz FSG 1997 ist erforderlich, dass der Besitzer einer Lenkberechtigung einer an ihn rechtskräftig ergangenen... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 16. Februar 2004 wurde der Beschwerdeführer "aufgefordert, innerhalb von 3 Monaten nach Zustellung dieses Bescheides ein vom Amtsarzt erstelltes Gutachten beizubringen." Die bescheiderlassende Behörde nannte hierbei als Rechtsgrundlage "§ 24 Abs. 4 iVm. § 8 Führerscheingesetz 1997 - FSG, BGBl. Nr. 120/1997, idgF." Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 20. Februar 2004 durch Hinterlegung zugestellt. Unbestritten ist, dass de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §19;FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/129;FSG 1997 §26 Abs5;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/11/0015 E 20. April 2004 RS 1 Stammrechtssatz Für die Erlassung eines Bescheides nach § 24 Abs. 4 letzter Satz FSG 1997 ist erforderlich, dass der Besitzer einer Lenkberechtigung einer an ihn rechtskräftig ergangenen... mehr lesen...
Mit (Vorstellungs-)Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 21. November 2003 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 4 FSG aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Monaten, gerechnet ab dem 7. November 2003 (Zustellung des Mandatsbescheides), ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten über die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B vorzulegen. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 19. Jänner 2004 wies die belangte Behörde die dagegen vo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/081;FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/11/0243 E 20. April 2004 RS 1
(Hier nur erster Satz mit dem Zusatz, dass nunmehr für eine
Aufforderung zur Beibringung eines von einem Amtsarzt erstellten
Gutachtens, wie dies nach der Fassung des § 26 Abs. 5 FSG 1997
vorgesehen war, keine gesetzliche Grund... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Linz vom 29. September 2003 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 4 FSG aufgefordert, "binnen drei Monaten ab Rechtskraft des Bescheides ein amtsärztliches Gutachten über Ihre gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen gem. § 8 FSG beizubringen". Mit dem angefochtenen Bescheid vom 28. November 2003 wies die belangte Behörde die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung ab. Sie begründete diese Entscheidung im Wesentlic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/081;FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/11/0109 E 23. Mai 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/11/0243 E 20. April 2004 RS 1 Stammrechtssatz Kraft gesetzlicher Anordnung kann ein Aufforderungsbescheid gemäß § 24 Abs. 4 letzter Satz FSG 1997 in... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 17. Dezember 2002 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 4 FSG aufgefordert, zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung, ein KFZ zu lenken, "ein amtsärztliches Gutachten beizubringen", ansonsten "gemäß § 26 Abs. 5 FSG die Lenkberechtigung entzogen werden muss". Die Erstbehörde begründete den Bescheid wie folgt: "Laut Mitteilung des Landratsamtes Berchtesgadener Land v. 18.07.2002 wurde ein Verfahren wegen Kokainschmuggel ei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/081;FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/11/0243 E 20. April 2004 RS 1 Stammrechtssatz Kraft gesetzlicher Anordnung kann ein Aufforderungsbescheid gemäß § 24 Abs. 4 letzter Satz FSG 1997 in der Fassung der 5. Führerscheingesetz-Novelle im Unterschied zur außer Kraft getretene... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, innerhalb von vier Monaten nach Zustellung des Berufungsbescheides (welche am 19. Juli 2002 erfolgte) ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 FSG beizubringen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides beantragt. ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 24. Juli 2003 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 1 und 4 iVm § 8 FSG aufgefordert, binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides "ein vom Amtsarzt erstelltes Gutachten" über ihre gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B "beizubringen". Die Erstbehörde begründete den Bescheid wie folgt: "Auf Grund der Anzeige des Gendarmerieposten Maria Enzersdorf vom 13.09.2002 bestehen Bedenken, ob Sie zum... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/081;FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/11/0243 E 20. April 2004 RS 1 Stammrechtssatz Kraft gesetzlicher Anordnung kann ein Aufforderungsbescheid gemäß § 24 Abs. 4 letzter Satz FSG 1997 in der Fassung der 5. Führerscheingesetz-Novelle im Unterschied zur außer Kraft getretene... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 4 Führerscheingesetz (FSG) aufgefordert, sich binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides einer amtsärztlichen Untersuchung im Verkehrsamt der Bundespolizeidirektion Wien zu unterziehen. Für den Fall der Nichtbefolgung dieser Anordnung wurde die Entziehung der Lenkberechtigung angedroht. Die belangte Behörde ging in der Begründung: des angefochtenen Bescheides davon aus, dass... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 9. Mai 2003 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 4 Führerscheingesetz (FSG) aufgefordert, sich binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides einer amtsärztlichen Untersuchung im Verkehrsamt der Bundespolizeidirektion Wien zu unterziehen. Für den Fall der Nichtbefolgung der Anordnung wurde die Entziehung der Lenkberechtigung angedroht. Die dagegen erhobene Beschwerde der auch hier beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §19;FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/129;FSG 1997 §26 Abs5;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Für die Erlassung eines Bescheides nach § 24 Abs. 4 letzter Satz FSG 1997 ist erforderlich, dass der Besitzer einer Lenkberechtigung einer an ihn rechtskräftig ergangenen Aufforderung bis zur Erlassung des Entziehungsbescheides erster Instanz... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/081;FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;VwRallg;
Rechtssatz: Kraft gesetzlicher Anordnung kann ein Aufforderungsbescheid gemäß § 24 Abs. 4 letzter Satz FSG 1997 in der Fassung der 5. Führerscheingesetz-Novelle im Unterschied zur außer Kraft getretenen Fassung des § 26 Abs. 5 FSG 1997 (Hinweis E 23. April 2002, 2001/11/02... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, innerhalb von vier Monaten nach Zustellung des Berufungsbescheides (welche am 27. März 2002 erfolgte) ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 FSG beizubringen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides beantragt. ... mehr lesen...
In Erledigung der Vorstellung der Beschwerdeführerin gegen den Mandatsbescheid vom 1. März 2001 entzog die Bundespolizeidirektion Salzburg der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 12. April 2001 die Lenkberechtigung für Kfz Klasse B für den Zeitraum von sechs Monaten, gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 18. Februar 2001, ordnete als begleitende Maßnahme die Teilnahme an der Nachschulung für alkoholauffällige Lenker gemäß § 24 Abs. 3 FSG 1997 in Verbindung § 26 Ab... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 4 Führerscheingesetz - FSG (in der Fassung vor der 5. FSG-Novelle, BGBl. I Nr. 81/2002) aufgefordert, ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten über seine gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klassen C1, C, E (C1), E (C) und G vorzulegen. In der Begründung: werden Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung des Beschwerdeführers zum Lenken von Kraftfahrzeugen dies... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §26 Abs8;
Rechtssatz: Bei Nichtbefolgung einer - zwingend zu treffenden - Anordnung gemäß § 26 Abs. 8 FSG 1997 ist gemäß § 26 Abs. 5 FSG 1997 als einzige Sanktion die Entziehung der Lenkberechtigung bis zur Beibringung des Gutachtens vorgesehen. Dies setzte jedoch einen rechtskräftigen Aufforderungsbescheid voraus (Hinweis E 25.2.2003, 2001/11/0179; ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §25;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §28;KFG 1967 §75 Abs1;KFG 1967; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0342 E 22. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Entziehungsverfahrens - wie sie der Verwaltungsgerichtshof zum KFG 1967 ausgesprochen hat - wird auch im Geltungsbereich des F... mehr lesen...
Am 11. Oktober 2000 erstattete die Bundespolizeidirektion Graz, Wachzimmer Lendplatz, eine Anzeige gegen den Beschwerdeführer, der ein Vorfall vom 26. September 2000 zu Grunde lag. Danach habe der Beschwerdeführer seinen Pkw vor einer deutlich erkennbaren Grundstückseinfahrt zum Halten abgestellt und sich in ein nahe gelegenes Geschäft begeben. Eine Person, die sich dadurch an der Ausfahrt gehindert sah, verständigte ein in der Nähe auf Streife befindliches Organ der Bundespolizeidire... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 14. September 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, am 27. August 2001 um 21.45 Uhr im Gemeindegebiet von W. auf der B 129 an einer näher bezeichneten Stelle einen nach dem Kennzeichen bezeichneten PKW gelenkt zu haben, wobei er unzulässigerweise ein Kraftfahrzeug ohne eine von der Behörde erteilte gültige Lenkberechtigung gelenkt und sich überdies in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand befunden habe (... mehr lesen...
In Erledigung der Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den Mandatsbescheid vom 3. Februar 1999 entzog der Bürgermeister von Waidhofen an der Ybbs mit Bescheid vom 26. Februar 1999 dem Beschwerdeführer die für die Klassen AL und B erteilte Lenkberechtigung für die Dauer von vier Monaten, ordnete als begleitende Maßnahme den Besuch eines "Driver-Improvement-Kurses" beim Kuratorium für Verkehrssicherheit sowie die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens und einer verkehrspsycholog... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §26 Abs8;VwGG §34 Abs1 impl;
Rechtssatz: Wegen der sich aus § 26 Abs. 8 FSG 1997 ergebenden Verpflichtung zur Anordnung der begleitenden Maßnahmen, vor deren Befolgung gemäß § 25 Abs. 3 FSG 1997 die Entziehungsdauer nicht enden kann, ist in der Abweisung der Berufung ge... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/065;FSG 1997 §26 Abs5 idF 2002/I/065; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/11/0162 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/11/0230 E 18. März 2003 RS 1
(hier nur die ersten beiden Sätze) Stammrechtssatz Ein Aufforderungsbescheid nach § 24 Abs. 4 FSG 1997 iVm § 26 Abs. 5 FSG 1997 ist n... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §26 Abs8;FSG 1997 §26;FSG 1997 §32 Abs1;FSG 1997 §32;FSG 1997 §8;
Rechtssatz: Die Anordnung der Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens ist im § 26 Abs. 8 FSG 1997 für die dort genannten Entziehungsfälle zwingend vorgesehen (Hinweis E 20.2.2001, 2000/11/0157). Da § 32 Abs 1 FSG 1997 ohne Einschränkung auf § 26 FSG 1997 verweist, hatte die belBeh ... mehr lesen...
Nach der Aktenlage wurde dem Beschwerdeführer von der Bezirkshauptmannschaft Zell am See mit Bescheid vom 13. April 2001 befristet bis 2. April 2004 die Lenkberechtigung für die Klassen B erteilt. Mit Bescheid vom 8. Jänner 2002 forderte die Bezirkshauptmannschaft Zell am See den Beschwerdeführer auf, innerhalb von vier Monaten nach Zustellung des Bescheides ein vom Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft erstelltes Gutachten über seine gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfah... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/065;FSG 1997 §26 Abs5 idF 2002/I/065;
Rechtssatz: Ein Aufforderungsbescheid nach § 24 Abs. 4 FSG 1997 iVm § 26 Abs. 5 FSG 1997 ist nur dann zulässig, wenn begründete Bedenken in der Richtung bestehen, dass der Inhaber der Lenkberechtigung die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen derjenigen Klassen, die von seiner Lenkberechtigung ... mehr lesen...