Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 8 Führerscheingesetz - FSG aufgetragen, ein amtsärztliches Gutachten beizubringen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, es bestünden Bedenken, ob der Beschwerdeführer die nötige psychische Gesundheit (§ 3 Abs. 1 Z. 1 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung - FSG-GV) besitze. Aus dem Akteninhalt gehe hervor, dass der Beschwerdeführer in einem vo... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;FSG 1997 §3 Abs1 Z2;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §3 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/10 98/11/0120 1
(erster Satz) Stammrechtssatz Ungeachtet des Umstandes, daß das FSG 1997 eine dem § 75 Abs 1 KFG entsprechende Bestimmung nicht enthält, ist auch im Geltungsbereich des FSG 1997 Voraussetzung für die Einleitung eines Ermi... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Mit Bescheid der Erstbehörde (der Bundespolizeidirektion Klagenfurt) vom 11. November 1998 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klasse B wegen gesundheitlicher Nichteignung entzogen. Die von der belangten Behörde mit der Erstattung des Gutachtens beauftragte Amtssachverständige hielt im Hinblick auf näher beschriebene Umstände zur Erstellung eines ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:2000110023.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 4 Führerscheingesetz (FSG) aufgefordert, sich innerhalb von vier Monaten von der Zustellung des Erstbescheides der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 10. Juni 1999 amtsärztlich untersuchen zu lassen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inh... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Das wiederholt an den Tag gelegte Verhalten des Lenkers, nämlich im Beisein von Autostopperinnen während des Lenkens seines Kraftfahrzeuges seine Hose geöffnet und Anstalten zur Selbstbefriedigung gemacht zu haben, ist in einem Maße ungewöhnlich, das es vertretbar erscheinen lässt, eine Überprü... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/10 98/11/0120 2
(erster Satz) Stammrechtssatz Im § 26 Abs. 5 FSG 1997 idF 1998/I/002 ist nur die bescheidmäßige Aufforderung zur Beibringung von Gutachten vorgesehen , nicht aber die Aufforderung sich ärztlich untersuchen zu lassen. Insofern unterscheidet sich § 26 Abs 5 FSG 1997 idF BGBl 1998/I/... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;
Rechtssatz: In Ansehung der Zustellung des Aufforderungsbescheides gemäß § 26 Abs 5 FSG 1997 stand dem Lenker trotz Unterbleibens der Änderung der Fristsetzung durch die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid die im FSG 1997 selbst vorgesehene Frist von vier Monaten ab Eintritt der Rechtskraft der Aufforderung zur Verfügung (Hinweis E 10.1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 26 Abs. 5 in Verbindung mit § 24 Abs. 4 des Führerscheingesetzes (FSG) aufgefordert, binnen vier Monaten ab Rechtskraft des Bescheides bei einer näher genannten Dienststelle der Erstbehörde, der Bundespolizeidirektion Klagenfurt, "ein amtsärztliches Gutachten in Vorlage zu bringen". In ihrer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigke... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;
Rechtssatz: Der von einem Amtsarzt im Anschluss an ein auffälliges Verhalten des Lenkers (hier: Befinden in einem verwirrten Zustand und Sprechen unzusammenhängender und wirrer Worte ) geäußerte Verdacht der Selbstgefährdung und Gemeingefährdung in Verbindung mit dem rund einwöchigen Aufenthalt in einer Psychiatrischen Kra... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 und § 8 Abs. 2 Führerscheingesetz (FSG) aufgefordert, binnen vier Monaten ab Zustellung des angefochtenen Bescheides ein "neuropsychiatrisches Gutachten der Universitätsklinik Wien" vorzulegen. In ihrer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften u... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 25. November 1998 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 Führerscheingesetz (FSG) aufgefordert, innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Zustellung des Bescheides ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B gemäß § 8 FSG vorzulegen; gemäß § 64 Abs. 2 AVG wurde einer allfälligen Berufung die aufschiebende... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002 ;FSG 1997 §3 Abs1 Z2;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §3 Abs1 Z4;KFG 1967 §75 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/11/0175 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/10 98/11/120 1 Stammrec... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §38;FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;FSG-GV 1997 §14 Abs1;FSG-GV 1997 §14 Abs3;SMG 1997 §27 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/11/0175
Rechtssatz: Der Ausgang des Strafverfahrens wegen des Vergehens nach § 27 Abs 1 SMG 1997 wegen Besitzes von... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erlassung eines Aufforderungsbescheides nach § 24 Abs 4 iVm § 26 Abs 5 FSG 1997 sind ua genügend begründete Bedenken in der Richtung, dass der Inhaber der Lenkberechtigung die geistige oder körperliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen derjenigen Klassen, die von seiner Lenkberechtigung erfasst werden,... mehr lesen...
Aus der vom Beschwerdeführer selbst verfassten Beschwerde, der vom bestellten Verfahrenshelfer erstatteten Beschwerdeergänzung und der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Dem Beschwerdeführer war mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. April 1997 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzogen wo... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999110057.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 10. November 1998, Zl. 98/11/0120, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde die Beschwerde gegen den im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. März 1998, mit dem der Beschwerdeführer gemäß § 26 Abs. 5 Führerscheingesetz - FSG (idF BGBl. I Nr. 2/1998) zur Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens aufgefordert worden war, als unbegründet abgewiesen. Mit dem im Instanzenzug ergangenen an... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;
Rechtssatz: Unterzieht sich der Besitzer einer Lenkberechtigung innerhalb der im § 26 Abs 5 FSG 1997 genannten Frist von vier Monaten nicht der amtsärztlichen Untersuchung und vereitelt er damit das Zustandekommen eines amtsärztlichen Gutachtens, ist die Entziehung der Lenkberechtigung nicht rechtswidrig. Unterzieht sich der ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;KFG 1967 §75 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/10 98/11/0120 2 Stammrechtssatz Im § 26 Abs. 5 FSG 1997 idF 1998/I/002 ist nur die bescheidmäßige Aufforderung zur Beibringung von Gutachten vorgesehen , nicht aber die Aufforderung sich ärztlich untersuchen zu lassen. ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/10 98/11/0120 3 Stammrechtssatz Nur die Nichtbeibringung des Gutachtens berechtigt (und verpflichtet) die Behörde die Lenkberechtigung gemäß § 26 Abs 5 FSG 1997 idF BGBl 1998/I/002 zu entziehen. Die Nichtbefolgung des Auftrages zur ärztlichen Untersuchung allein löst keine nachteiligen Rechtsfolg... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 10. Juni 1998 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, "binnen vier Monaten ab Zustellung dieses Bescheides ein positives amtsärztliches Gutachten beizubringen". Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die dagegen erhobene Berufung als unbegründet abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, Rechtswidrigkeit de... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Lassen bestimmte Verhaltensweisen die Neigung erkennen, sich ohne objektiv nachvollziehbare Ursachen und
Gründe: bedroht, beschattet oder ausspioniert zu fühlen und einen Todesfall mit diesen Bedrohungen durch "Unterwelt und ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;KFG 1967 §75 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/10 98/11/0120 4 Stammrechtssatz § 26 Abs 5 FSG 1997 idF BGBl 1998/I/002 ordnet für alle nach dieser Gesetzesstelle ergangenen (rechtskräftigen) Aufforderungsbescheide eine einheitliche Frist von vier Monaten ab Zustell... mehr lesen...
Der (im Jahr 1915 geborene) Beschwerdeführer verursachte am 5. November 1997 gegen 18,15 Uhr einen Verkehrsunfall, bei dem er mit dem von ihm gelenkten Pkw eine auf einem Schutzweg die Straße überquerende Fußgängerin niederstieß. Im Rahmen der Erhebungen zu diesem Unfall äußerte sich der Beschwerdeführer gegenüber Polizeibeamten, daß er wegen seiner Sehkraft in nächster Zeit aufhören werde, mit dem Pkw zu fahren. Mit Bescheid vom 19. Februar 1998 forderte die Erstbehörde den Besc... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;
Rechtssatz: Nur die Nichtbeibringung des Gutachtens berechtigt (und verpflichtet) die Behörde die Lenkberechtigung gemäß § 26 Abs 5 FSG 1997 idF BGBl 1998/I/002 zu entziehen. Die Nichtbefolgung des Auftrages zur ärztlichen Untersuchung allein löst keine nachteiligen Rechtsfolgen aus. Darauf könnte ein Entziehungsbescheid gemäß § 26 Abs 5 FSG 1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;KFG 1967 §75 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: § 26 Abs 5 FSG 1997 idF BGBl 1998/I/002 ordnet für alle nach dieser Gesetzesstelle ergangenen (rechtskräftigen) Aufforderungsbescheide eine einheitliche Frist von vier Monaten ab Zustellung des Bescheides an, innerhalb welcher der Aufforderung Folge zu l... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;FSG 1997 §3 Abs1 Z2;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §3 Abs1 Z4;KFG 1967 §75 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ungeachtet des Umstandes, daß das FSG 1997 eine dem § 75 Abs 1 KFG entsprechende Bestimmung nicht enthält, ist auch im Geltungsbereich des FSG 1997 Voraussetzung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;KFG 1967 §75 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Im § 26 Abs. 5 FSG 1997 idF 1998/I/002 ist nur die bescheidmäßige Aufforderung zur Beibringung von Gutachten vorgesehen , nicht aber die Aufforderung sich ärztlich untersuchen zu lassen. Insofern unterscheidet sich § 26 Abs 5 FSG 1997 idF BGBl 1998/I/002 ... mehr lesen...