Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer ist bereits mit Bescheid vom 19. September 1995 die Lenkberechtigung wegen Begehung eines Alkoholdeliktes am 7. August 1995 (Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand bei einem Alkoholgehalt der Atemlu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §45 Abs2;FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;FSG-GV 1997 §3 Abs1;
Rechtssatz: Der belangten Behörde ist, wie bereits im hg. Erkenntnis vom 24. Oktober 2000, Zl. 2000/11/0198, entgegenzuhalten, dass die Bezugnahme auf die diversen von ihr zitierten Literaturmeinungen allein nicht ausreicht, um den Verlust der gesundheitlichen Eign... mehr lesen...
Auf einem mit "Führerscheinantrag an die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck" überschriebenen Formular hat der Beschwerdeführer am 17. Jänner 2000 einen darin enthaltenen "Antrag" auf "Austausch" seines "FS gem. KFG 1947/KFG/1967" der Klasse "B" unterschrieben. Dieses Formular enthält den behördlichen Vermerk "Befristung der Lenkberechtigung für die Klassen/Unterklassen" "B" "vom 30. 3. 1956 bis zum 28. 12. 2001" und sodann den mit dem Datum 17. Jänner 2000 und der Unterschrift des Besch... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Wien entzog dem Beschwerdeführer mit im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 28. Jänner 1999 gemäß § 66 Abs. 4 AVG §§ 24 Abs. 1 Z. 1, 25 Abs. 3 FSG die am 28. Jänner 1988 für die Klassen A, B, C, E, F und G erteilte Lenkberechtigung für die Dauer von zwei Jahren (beginnend ab 8. Juli 1998), und zwar ohne Einrechnung von Haftzeiten. In der Begründung: führte der Landeshauptmann von Wien im Wesentlichen aus, nach der Aktenlage sei über den Beschwerdeführer mit Urt... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - belangten Behörde vom 15. Feber 2000 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A und B gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 FSG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 und 3 Z. 1 leg. cit. auf die Dauer von zwei Jahren ab Zustellung des Mandatsbescheides der Behörde erster Instanz, der Bezirkshauptmannschaft Zell am See, vom 3. März 1999, das ist vom 8. März 1999 bis einschließlich 8. März 2001, entzogen. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z1;FSG 1997 §7 Abs5;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1a;
Rechtssatz: Alkoholdelikte zählen zu den schwerstwiegenden Verstößen gegen Verkehrsvorschriften (vgl. u.a. das Erkenntnis vom 11. Juli 2000, Zl. 2000/11/0011, mit weiterem Hinweis). Zu berücksichtigen ist, dass de... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs4 Z5;FSG 1997 §7 Abs5;SGG §12 Abs1;SGG §12 Abs2;SGG §12 Abs3 Z3;SGG §16 Abs1;
Rechtssatz: Über den Beschwerdeführer wurde wegen des Vergehens nach § 16 Abs. 1 SGG sowie des Verbrechens nach § 12 Abs. 1, 2 und 3 Z. 3 SGG rechtskräftig eine Freiheitsstrafe in der Dauer von 2 1/... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 2. Juni 1999 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Zeit von vier Monaten entzogen. Dieser Maßnahme lag eine vom Beschwerdeführer begangene Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 zugrunde. Der festgestellte Alkoholgehalt der Atemluft betrug 0,91 mg/l. Mit rechtskrä... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Juli 1998 entzog die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1, § 7 Abs. 1 und Abs. 3 Z. 3, § 25 Abs. 3 und § 35 Abs. 1 des Führerscheingesetzes (FSG) dem Beschwerdeführer die Erlaubnis zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B auf die Dauer von fünf Jahren gerechnet vom 19. Dezember 1997, dem Tag der Zustellung des Mandatsbescheides, bis einschließlich 19. Dezember 2002. Begründend wurde nach Wiedergabe der erwähnten Rechtsvorschriften ausgeführt,... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf a.d. Krems vom 17. Juli 1998 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 20 Abs. 2 StVO 1960 gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO 1960 bestraft. Als erwiesen wurde angenommen, dass der Beschwerdeführer am 23. Februar 1998 an einer näher bezeichneten Stelle der Voralpenstraße B 122 im Ortsgebiet von S. als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 11. September 2000 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 und § 25 Abs. 3 des Führerscheingesetzes (FSG) die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Zeit von 24 Monaten, gerechnet ab 30. Juni 2000, ohne Einrechnung von eventuellen Haftzeiten, entzogen. Begründend führte der Landeshauptmann von Wien aus, nach der Aktenlage sei über den Beschwerdeführer mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 14. April 2000 wege... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 und § 26 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 und 3 Z. 1 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides, entzogen. Weiters wurde gemäß § 26 Abs. 8 FSG eine Nachschulung und die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens angeordnet. In der Begründung: ihres Bescheides ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs4 Z2;StGB §201 Abs2;
Rechtssatz: Auf Grund der vom Beschwerdeführer begangenen Handlung gegen die Sittlichkeit, im vorliegenden Fall gegen § 201 Abs. 2 StGB, liegt eine bestimmte Tatsache im Sinne des § 7 Abs. 2 FSG 1997 vor. Unmaßgeblich ist hingegen, ob der Beschwerdeführer die Tat im Zusammenhang mit ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs4 Z2;StGB §201 Abs2;
Rechtssatz: Private und berufliche Umstände haben bei einer Entziehung der Lenkberechtigung aus Gründen des öffentlichen Interesses, ua verkehrsunzuverlässige Lenker von der Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen, außer Betracht zu bleiben (vgl. das Erkenntnis v... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z3;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §81 Z1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat fahrlässig den Tod einer Person dadurch herbeigeführt, dass er im Ortsgebiet mit einer Geschwindigkeit von ca. 110 bis 125 km/h, somit mit extrem überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist, wobei er lediglich das Abblendlicht eingeschal... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §201 Abs2;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat auf Grund ihrer nach § 7 Abs. 5 FSG 1997 vorzunehmenden Wertung, in die sie dem Gesetz entsprechend die Verwerflichkeit des Fehlverhaltens (besondere Verwerflichkeit des zweifellos schwer wiegenden Fehlverhaltens d... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §7 Abs3 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0011 E 11. Juli 2000 RS 1 Stammrechtssatz Anders als bei der verwaltungsstrafrechtlichen Beurteilung der Verweigerung der Atemluftuntersuchung kommt es bei der Entziehung der Lenkberechtigung nach dem klaren Wortlaut des § 7 Abs 3 Z 1 FSG 1997 (...GELENKT ODER IN BETRIEB GENOMMEN UND HIEBEI...) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §8;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: § 26 Abs. 5 FSG 1997 dient dazu, die notwendige Mitwirkung des Besitzers einer Lenkberechtigung im Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung wegen gesundheitlicher Nichteignung zu sichern (Hinweis auf die zu § 75 Abs. 2 KFG ergangenen E vom 17. Jänner 1989, Zl. 88/... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §26 Abs3;FSG 1997 §26 Abs7;FSG 1997 §7 Abs3 Z4;
Rechtssatz: Ein rechtskräftiger Abschluss des Verwaltungsstrafverfahrens ist nach dem klaren Wortlaut des § 26 Abs. 7 FSG 1997 nicht geboten (Hinweis E 1999/02/09, 98/11/0096). Das bedeutet freilich nicht, dass sich die Prüfung der Berufungsbehörde, ob die angenommene bestimmte Tatsache (Überschreitu... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z3;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §81 Z1;
Rechtssatz: Eine Entziehung der Lenkberechtigung für die Dauer von fünf Jahren erweist sich im Beschwerdefall als bei weitem überhöht: Der Beschwerdeführer war strafgerichtlich unbescholten. Ungeachtet des Umstandes, dass der Beschwer... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. November 1998 entzog die Bezirkshauptmannschaft Mödling dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, F und G für die Dauer von vier Monaten (gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 7. November 1998). Weiters wurden die Absolvierung einer Nachschulung und die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens angeordnet. Grund für diese Maßnahme war eine am 7. November 1998 vom Beschwerdeführer als Lenker eines Pkws begangene ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z2;FSG-GV 1997 §14 Abs5;
Rechtssatz: § 14 Abs. 5 FSG-GV 1997 bietet keine Grundlage für die mit dem angefochtenen Bescheid ausgesprochene Befristung. Selbst wenn der Bf alkoholabhängig gewesen sein oder gehäuften Alkoholmissbrauch begangen haben sollte, hätte ihm nach dieser Verordnungsstelle nur die Bedingung ärztlicher Kontrolluntersuchungen auferlegt werd... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen C, E und G wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der erstinstanzliche Bescheid vom 18. März 1999
Gründe: sich auf das schlüssige und nachvollziehbare amtsärztliche Gutachten vom 21. Jänner 1999. Im Berufungsverfahre... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Führerscheingesetz (FSG) die Lenkberechtigung für die Klassen A und B für die Dauer von sieben Monaten (vom 23. Jänner 1999 bis 23. August 1999) entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §26 Abs1;FSG 1997 §29 Abs4;
Rechtssatz: Bei einem Ersttäter in Ansehung von Alkoholdelikten ist gemäß § 26 Abs. 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 4 FSG 1997 eine in der Vergangenheit liegende Entziehung der Lenkberechtigung für vier Wochen von der vorläufigen Abnahme des Führerscheines an zu verfügen. Ein Wiederholungstäter darf nich... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §8;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Entziehung der Lenkberechtigung wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung ist zufolge § 24 Abs. 4 FSG 1997 ein amtsärztliches Gutachten, das in schlüssiger Weise begründet, warum der Besitzer der Lenkberechtigung nicht mehr gesundheitlich geeignet ist, Kraftfahrzeuge einer bestimmten Klasse zu l... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 2 Führerscheingesetz (FSG) die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Dauer seiner gesundheitlichen Nichteignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Führerscheingesetz (FSG) die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, E, F und G für die Dauer von drei Monaten entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer geltend, es liege gar kein Bescheid vor, in eventu Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides. Er beantragt die ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z5;FSG 1997 §7 Abs5;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat einen erheblich überladenen Lkw-Zug mit einer defekten Kupplung gelenkt. In Ansehung dessen sind die Wertungskriterien nach § 7 Abs. 5 FSG 1997 sowohl der Verwerflichkeit als auch der Gefährlichkeit der Verhältnisse erfüllt. European Case La... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z5;
Rechtssatz: Das Gesetz stellt für die Annahme, dass es sich um einen Mangel, der gemäß §7 Abs3 Z5 FSG 1997 als bestimmte Tatsache zu gelten hat und zur Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit des betreffenden Lenkers berechtigt, als Voraussetzungen nur auf, dass durch die Verwendung des mit diesem Mangel behafteten Kraf... mehr lesen...