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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FSG 1997 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Private und berufliche Umstände haben bei einer Entziehung der Lenkberechtigung aus Gründen des öffentlichen Interesses, ua verkehrsunzuverlässige Lenker von der Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen, außer Betracht zu bleiben (vgl. das Erkenntnis vom 24. August 1999, Zl. 99/11/0166).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000110281.X06Im RIS seit
08.08.2001