Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1;FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §26 Abs1;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/11/0333 E 18. Jänner 2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Kraftfahrbehörden sind an die rechtskräftigen Bestrafungen durch die Strafbehörden gebunden (Hinweis E 26.3.1998, 98/11/0042, E 30.6.1998, 98/11/... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §3 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Das FSG 1997 sieht einen bescheidmäßigen Ausspruch, wie er noch nach § 73 Abs. 2 KFG 1967 vorgesehen war, für welche Zeit keine neue Lenkberechtigung erteilt werden darf, nicht vor. Einer bescheidmäßigen Anordnung, dass für eine bestimmte Zeit keine neue Lenkberechtigung erteilt werden da... mehr lesen...
Nach der Aktenlage verfügte der Beschwerdeführer über eine bis zum 28. Februar 2002 gültige Lenkberechtigung für die Klassen A, B und F (Aktenseite 6). Mit Bescheid vom 18. Juni 2001 entzog die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn - in Erledigung der gegen ihren Mandatsbescheid vom 9. April 2001 gerichteten Vorstellung - dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A, B und F bis einschließlich 5. November 2001 und ordnete überdies an, dass sich der Beschwerdeführer innerhal... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z1;FSG 1997 §7 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1a;
Rechtssatz: Die belangte Behörde durfte die früheren fünf Entziehungen der Lenk(er)berechtigung des Beschwerdeführers wegen der Begehung von Alkoholdelikten in ihre Überlegungen zur Bemessung der Entziehungszeit einbezi... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid vom 14. Dezember 2000 entzog die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 3 und § 7 Abs. 1 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Dauer von sechs Monaten. Weiters wurde ihm die Absolvierung einer Nachschulung und die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens aufgetragen. Diesem Bescheid lag zu Grunde, dass der Beschwerdeführer am 4. Dezember 2000 ein näher bezeichnetes... mehr lesen...
Mit Bescheid der Erstbehörde vom 24. Oktober 2000 wurde dem (im Jahr 1950 geborenen) Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Z. 3 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, F und G wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung entzogen. Die Behörde stützte den Bescheid auf das amtsärztliche Gutachten vom 3. August 2000, dem die verkehrspsychologische Stellungnahme der verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle des Kuratoriums für V... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §7 Abs3 Z1;StVO 1960 §1 Abs1;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 7 Abs 3 Z 1 FSG 1997 ("... gelenkt oder in Betrieb genommen und hiebei ...") kommt es - anders als bei der verwaltungsstrafrechtlichen Beurteilung der Verweigerung der Atemluftuntersuchung - für das Vorliegen einer bestimmten Tatsache gemäß § 7 Abs... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 27. Juni 2001 trug der Landeshauptmann von Niederösterreich dem Beschwerdeführer auf, der Kraftfahrbehörde erster Instanz innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft dieses Bescheides ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten gemäß § 8 des Führerscheingesetzes (FSG) vorzulegen. Als Rechtsgrundlage war § 24 Abs. 4 FSG angegeben. In der Begründung: führte der Landeshauptmann von Niederösterreich aus, der Beschwerdeführer sei mit dem ersti... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 27. Juni 2000 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klasse B gemäß den §§ 7 Abs. 1 und 3 Z. 1, 24 Abs. 1 Z. 1 und 25 Abs. 1 und 3 Führerscheingesetz - FSG für die Dauer von sechs Monaten, gerechnet ab 24. Juni 2000, entzogen. Dieser Maßnahme lag zu Grunde, dass der Beschwerdeführer am 24. Juni 2000 die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert hat, obwohl auf Grund von Alkoholisierungssymptome... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 2 (richtig: Z. 1) und § 7 Abs. 3 Z. 1 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, F und G für die Dauer von zwölf Monaten, gerechnet ab der (am 30. August 1999 erfolgten) Zustellung des Mandatsbescheides, entzogen. Weiters wurde die Absolvierung einer besonderen Nachschulung (Einstellungs- und Verhaltenstraining für alkoholauffällige Lenker) und die... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Judenburg vom 30. September 1999 wurde gemäß § 24 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Z. 2, § 7 Abs. 1 und Abs. 3 und § 25 Abs. 3 FSG die der Beschwerdeführerin erteilte Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klasse B vorübergehend auf die Dauer von drei Monaten, gerechnet ab Rechtskraft des Bescheides, entzogen und gleichzeitig ausgesprochen, dass "zumindest vor Ablauf dieser Zeit keine Lenkberechtigung erteilt werden" dürfe. Mit dem nun angefochtenen Bes... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Oberösterreich entzog dem Beschwerdeführer mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 29. Dezember 1999 gemäß §§ 24 Abs. 1 Z. 1 und 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 2, 4 und 5 des Führerscheingesetzes (FSG) die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, E, F und G für die Dauer von vier Jahren, gerechnet ab 4. März 1999 (dem Zeitpunkt der Zustellung des Mandatsbescheides), wobei Haftzeiten in die Entziehungsdauer nicht einzurechnen seien. In der Begründung: ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs4;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §127;StGB §128 Abs2;StGB §129 Z1;StGB §129 Z2;StGB §130;StGB §15;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde wegen des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 2, 129 Z. 1 und ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §8;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Einleitung eines Entziehungsverfahrens im Sinn des § 24 Abs. 1 und 4 FSG 1997 sind begründete Zweifel am aufrechten Vorliegen einer der Voraussetzungen für die Erteilung einer Lenkberechtigung des Inhaltes, wie sie die betreffende Person innehat. Voraussetzung für die Erlassung eines Aufforderun... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs4;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §127;StGB §128 Abs2;StGB §129 Z1;StGB §129 Z2;StGB §130;StGB §15;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof vermag die im Erkenntnis vom 2. Oktober 1985, Zl. 85/11/0106 (welches zur Rechtslage nach dem KFG 1967 ergangen ist) vertretene Rechtsauffassung, wonach bei e... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs5;
Rechtssatz: Alkoholdelikte im Zusammenhang mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen sind verwerflich. Berücksichtigt man zudem die Schwere der Alkoholbeeinträchtigung des Beschwerdeführers anlässlich der Übertretung vom 11. August 1999 sowie den Umstand, dass ihn auch die im Jahr 1996 erfolgte B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §69 Abs3;FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/11/0004 E 1. Juli 1999 RS 1 Stammrechtssatz Das Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung ist insoferne ein einheitliches, als die Behörde das Vorliegen aller Erteilungsvoraussetzungen zu beurteilen hat, demnach auch wie lange der betreffende Lenker nicht im Besi... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §7 Abs3 Z3;FSG 1997 §7 Abs5;StVO 1960 §4 Abs1 lita;
Rechtssatz: Zwar erfolgt das Befahren einer Autobahn gegen die Fahrtrichtung wohl in der Regel unter besonders gefährlichen Verhältnissen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 11. April 2000, Zl. 99/11/0351, mit weiteren Nachweisen), und es trifft im vorliegenden Fall zu, ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs4;
Rechtssatz: Bestimmte Tatsachen im Sinne des § 7 Abs. 4 FSG 1997 sind strafbare Handlungen, nicht aber die Verurteilung wegen dieser Straftaten. Es kommt also darauf an, wann der Beschwerdeführer die strafbaren Handlungen begangen hat, nicht aber wann er ihretwegen verurteilt oder wann die Verurteilung rechtskräftig wurde... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §8;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall bestehen zu Recht begründete Bedenken betreffend das aufrechte Vorliegen einer der Voraussetzungen für die Erteilung einer Lenkberechtigung des Inhaltes, wie sie die betreffende Person innehat, im Hinblick auf die amtsärztlichen Äußerungen, insbesondere die amtsärztliche Einschätzung, auf Grund des ... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Niederösterreich gab mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 7. Mai 2001 der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 4. April 2000 keine Folge und bestätigte den angefochtenen Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG. In der Begründung: führte der Landeshauptmann von Niederösterreich aus, mit dem durch Berufung angefochtenen Bescheid sei der Vorstellung der Beschwerdeführerin gegen den Mandatsbescheid der Bezirks... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. Mai 1999 forderte die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch den Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 4 des Führerscheingesetzes (FSG) auf, ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten gemäß § 8 FSG zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B vorzulegen. Begründend wurde ausgeführt, aus einer amtsärztlichen Stellungnahme vom 10. Mai 1999 sei zu entnehmen, dass beim Beschwerdeführer eine schwere körperliche und geistige Behinderung vo... mehr lesen...
Nach einem Vorfall vom 27. August 2000, bei dem dem einschreitenden Gendarmeriebeamten Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des Beschwerdeführers zum Lenken eines Kraftfahrzeuges gekommen waren, leitete die Bezirkshauptmannschaft Bad Radkersburg das Ermittlungsverfahren ein und ersuchte den Amtsarzt um Erstellung eines Gutachtens. Nach einer Untersuchung des Beschwerdeführers am 3. Oktober 2000 hielt der Amtsarzt die Beibringung der Stellungnahme eines Facharztes für inne... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §26 Abs8;FSG 1997 §7 Abs3 Z1;FSG 1997 §7 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Zwar kann im Rahmen der Wertung gemäß § 7 Abs. 5 FSG 1997 ein Nachweis, nicht durch Alkohol beeinträchtigt gewesen zu sein, von Bedeutung sein, und zwar auch in Fällen, bei denen zum ersten Mal eine derartige Verwaltungsübert... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §8 Abs2;FSG 1997 §9;
Rechtssatz: § 9 FSG 1997 schließt die Durchführung einer Beobachtungsfahrt in anderen Fällen nicht aus. Dies zeigt schon § 8 Abs. 2 letzter Satz FSG 1997 (hier: die Entscheidung über die gesundheitliche Eignung des Beschwerdeführers konnte der Amtsarzt der Erstbehörde auch ohne Beobachtungsfahrt treffen). ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §8;
Rechtssatz: § 24 Abs. 1 FSG 1997 erlaubt, wie schon seine Vorgängerbestimmung (§ 73 Abs. 1 KFG 1967) die Entziehung oder Einschränkung einer Lenkberechtigung nur dann, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Lenkberechtigung "nicht mehr gegeben sind". Daraus ist, wie der Verwaltungsgerichtshof bereits zu § 73 Abs. 1 KFG ... mehr lesen...
Wie sich aus dem im Verwaltungsakt erliegenden Protokollsvermerk und der gekürzten Urteilsausfertigung ergibt, wurde der Beschwerdeführer mit Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 18. Oktober 2000 für schuldig befunden, am 7. Februar 2000 eine dritte Person (seine Ehefrau) durch mehrere Faustschläge in das Gesicht, gegen das rechte Ohr und gegen den Oberkörper am Körper verletzt zu haben, wobei die Tat eine an sich schwere Verletzung, nämlich eine Trommelfellperforation mit bleibende... mehr lesen...
Laut einer Strafanzeige des Gendarmeriepostens Lochau vom 6. Juli 1998 war der Beschwerdeführer geständig, im Zeitraum von 1991 bis April 1998 mit anderen ca. 15 Gramm Cannabiskraut an verschiedenen Orten in Holland, Deutschland, der Schweiz und Österreich geraucht zu haben (der letzte Cannabiskonsum habe im April 1998 in Holland stattgefunden). Mit Bescheid vom 28. Juni 1998 forderte die Bezirkshauptmannschaft Bregenz den Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 4 FSG auf, ein von einem Amts... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr beigeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 15. Februar 2001 entzog die Bundespolizeidirektion Steyr dem Beschwerdeführer gemäß §§ 7, 24 Abs. 1 Z. 1, 25 und 29 FSG die Lenkberechtigung für die Klassen AV, A, B, C1, C, B+E, C1+E, C+E, F und G für einen Zeitraum von 15 Monaten, gerechnet ab Zustellung dieses Bescheides. Gemäß § 64 Abs. 2 AVG wurde einer Berufung die aufschiebende Wirkung aberkannt. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §52;FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs4 Z2;FSG 1997 §7 Abs5;FSG 1997 §7;
Rechtssatz: Zur Beurteilung der mangelnden Verkehrszuverlässigkeit bedarf es weder eines ärztlichen Gutachtens noch etwa einer verkehrspsychologischen Untersuchung (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 9. Februar 1999, Zl. 97/11/0283). Schla... mehr lesen...